Rat regelt Kostenersatz für die Starzacher Feuerwehr neu.
31.05.2017
Von bkn
Einstimmig genehmigte der Starzacher Rat am Montagabend die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzfall. Demnach darf nun pro Arbeitsstunde 17,50 Euro abgerechnet werden. Fahrzeugkosten werden – je nach Fahrzeug – mit 43 bis 184 Euro pro Stunde berechnet. Mit einer Ausnahme stiegen vor allem die Kosten für die zweite und dritte S...