Denkmalschutz sorgt für Windenergie-Flaute

Keine Windkrafträder bei Schloss Lichtenstein

Das Regierungspräsidium bestätigt die Entscheidung des Landratsamts Reutlingen gegen fünf Anlagen der Firma Sowitec.

11.05.2017

Von Thomas de Marco

Gestörte Blickbeziehung? Schloss Lichtenstein und die abgelehnten Windräder. Animation: Sowitec

Gestörte Blickbeziehung? Schloss Lichtenstein und die abgelehnten Windräder. Animation: Sowitec

Fünf jeweils 200 Meter hohe Windkraft-Anlagen wollte die Sonnenbühler Firma Sowitec in einem Waldgebiet des Hohflecks auf der Gemarkung von Undingen errichten und betreiben – etwa drei Kilometer von Schloss Lichtenstein entfernt. Im November 2016 hatte das Landratsamt Reutlingen die Genehmigung aus denkmalschutzrechtlichen Gründen aber abgelehnt.

Diese Entscheidung stützt nun das Regierungspräsidium (RP) Tübingen und verweist dabei ebenfalls maßgeblich auf das Denkmalschutzgesetz. Auch die Umgebung von Schloss Lichtenstein habe für dessen Erscheinungsbild als Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung. Vom Schutz der Umgebung werde auch die historisch durch den Architekten bewusst gestalteten Blickbeziehungen von Sichtstandorten auf das Schloss mitumfasst. Diese Beziehungen würden sowohl vom Aussichtspunkt Locherstein als auch von Sichtstandorten bei Holzelfingen erheblich beeinträchtigt, erklärt das RP.

Würden beim Blick von diesen Standorten auf das Schloss die fünf geplanten Anlagen mit ihren sich bewegenden Rotorflügeln als Blickfang hinzutreten, wäre das Erscheinungsbild des Schlosses dauerhaft und mehr als unerheblich beeinträchtigt. Bisher präge das Schloss als Landmarke alleine den Albtrauf über dem Echaztal.

Für die Entscheidung sei auch wesentlich, dass es sich beim Schloss Lichtenstein um ein herausragendes Denkmal von landesweiter Bedeutung handelt, so die weitere Begründung des RP für die Ablehnung des Widerspruchs der Sonnenbühler Firma. Dies sei in der Abwägung mit dem gewichtigen Belang des Klimaschutzes und dessen Förderung durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu berücksichtigen – und zwar zugunsten des auch in der Landesverfassung verankerten Denkmalschutzes.

Von der Ablehnung des Widerspruchs sei Sowitec nicht wirklich überrascht, sagte Andreas Wagner, der Projektleiter Windkraft der Firma, dem TAGBLATT. „Das Landratsamt hatte sich schon bei seiner Entscheidung eng mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Deshalb war nun mit diesem Widerspruch zu rechnen“, erklärt Wagner. Sein Unternehmen werde allerdings ziemlich sicher eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einreichen.

Denn Sowitec könne die Argumentation mit dem Denkmalschutz ganz generell nicht nachvollziehen. „Die Windräder sind in der Blickbeziehung von Holzelfingen nicht relevant. Auch der Blick vom Locherstein ist nicht erheblich beeinträchtigt“, betont der Windkraft-Projektleiter. Sein Unternehmen gehe deshalb davon aus, dass eine Abwägung von Klimaschutz mit dem Denkmalschutz zugunsten der Aufstellung der fünf Windräder ausgehen müsste.

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Erstellt:
11.05.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 11.05.2017, 01:00 Uhr

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