Feuerwerk

Keine Kracher fürs verflixte Siebte

Wer es an Festen so richtig knallen lassen will, braucht eine Genehmigung – es sei denn er feiert an Silvester. Wer wann was in den Nachthimmel feuern darf, bestimmt die Gemeinde. In Kusterdingen gibt es klare Regeln.

22.06.2017

Von Christine Laudenbach

Raketen und Böller gehören zu Silvester, wie das Häs zur Fasnet. Und ähnlich wie dieses, haben auch die Knallkörper unterm Jahr in der Öffentlichkeit nix verloren. Wann man es in Deutschland krachen lassen darf, hat das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz in einer Sprengverordnung festgeschrieben: am 31. Dezember und am 1. Januar – wobei der Neujahrstag bereits als Zugeständnis gew...

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