Kusterdingen

Keine Grundlage

Das Gewissen einzelner Abgeordneter hatte bei der Bundestags-Abstimmung zur „Ehe für alle“ eigentlich nichts verloren. Das schrieb Prof. Urban Wiesing, Direktor des Tübinger Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin, am 8. Juli in einem TAGBLATT-Gastbeitrag.

14.07.2017

Von Friedrich Linnemann, Kusterdingen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind gemäß Grundgesetz ausschließlich „ihrem Gewissen“ unterworfen, also nicht nur einem speziellen Gewissensteil, sondern ihrem gesamten persönlichen Gewissen. Die Behauptung des Autors, das Gewissen unterscheidet sich „in der Rolle eines Abgeordneten vom Gewissen in privaten Überzeugungen“, besitzt keine tragfähige Grundlage.