Tappeser muss warten

Jörg Schmidt bleibt vorerst Regierungspräsident

Regierungspräsident Jörg Schmidt (SPD) bleibt vorerst im Amt.

25.06.2016

Tübingen. Grund ist, dass er nach SWR-Informationen beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt hat. Schmidt bezweifle, dass Regierungspräsidenten politische Beamte sind. Mit dem Rechtsweg sichert Schmidt seinen Widerspruch gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ab und verhindert so zunächst, dass Klaus Tappeser (CDU) als Nachfolger eingesetzt wird.

Wie das Innenministerium auf TAGBLATT-Anfrage mitteilte, stehe eine Entscheidung über den Widerspruch nicht unmittelbar bevor.

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Erstellt:
25.06.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 13sec
zuletzt aktualisiert: 25.06.2016, 01:00 Uhr

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Johannes S. 25.06.201608:05 Uhr

Der sogenannte "politische Beamte" ist ein Widerspruch in sich, egal ob sein Name Schmidt oder Tappeser lautet.Der Beamte dient dem Land nach Recht und Gesetz ein Arbeitsleben lang; seine Stelle wird ausgeschrieben, der beste Bewerber bekommt sie, unabhängig vom Parteibuch. Der Politiker dagegen bekommt und verliert sein Amt je nach Ausgang der Wahl.
Wer aber bei Erhalt des Amtes großzügig übersieht, dass er das Amt nicht nach Ausschreibung, sondern allein wegen seines Parteibuchs bekommen hat, der sollte diese Spielregel auch bei Amtsende noch in Erinnerung behalten. Vielleicht hilft ein Blick in den Spiegel.

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