Feuerwehr

Jetzt rechtssicher

Neustetten verlangt höhere Erstattungen für Hilfs-Einsätze.

29.06.2017

Von mi

Eine Wohnungstür aufbrechen, eine Ölspur abstreuen, ein wildes Lagerfeuer löschen, wegen eines mutwilligen Fehlalarms ausrücken: Für solche Einsätze der Feuerwehr müssen in der Regel die Verursacher bezahlen. Weil sich dafür die Rechtslage geändert hat, beschloss der Neustetter Gemeinderat am Montag eine „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes“ für Feuerwehreinsätze. Die wichtigste Änderung: Die...

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