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Jahresericht 2017 der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen
Jahresericht 2017 der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen
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Gegen zwei Betriebsinhaber und einen Koch einer anderen Gaststätte wurden ebenfalls Bußgeldverfahren eingeleitet, weil hygienische Missstände in der Küche herrschten und eine Vielzahl an verdorbenen Lebensmitteln entdeckt wurden. Bei richtig durchgeführten Eigenkontrollen hätten die Betriebsinhaber und das Küchenpersonal die verdorbenen Lebensmittel schon längst erkennen und entsorgen müssen. Dies erfolgte jedoch nicht. Bild: Landratsamt. Bild: Landratsamt
© ST
„Verschimmelte Spaghetti“, ... Bild: Landratsamt
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... ein „ekelerregender Frischkäsedip“, „stark angeschimmelte weiße Schokolade“ ... Bild: Landratsamt
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... und auch „angeschimmelte Himbeeren“ lagerten in den Kühleinrichtungen. Angeordnete künftige Eigenkontrollmaßnahmen und ein entsprechender Umgang mit Lebensmittel sorgen jetzt in der Gaststätte dafür, dass dieser Fall sich zukünftig nicht wiederholt. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Gaststätte verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. Derart massiv verbrannte Bratpfannen, eine so stark verunreinigte Fritteuse, einen so verschmutzter Backofen oder einen so fettverschmutzten Wasserhahn sieht ein Lebensmittel-kontrolleur auch nicht alle Tage. Es wurde sofort die Grundreinigung der Küche angeordnet. Bei der baldigen Nachkontrolle waren die hygienischen Verstöße in der Küche beseitigt. Neue Bratpfannen und eine neue Fritteuse waren mittlerweile angeschafft worden. Gegen den Betriebsinhaber wurde aufgrund der festgestellten Verstöße ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Routinekontrolle wurden in einem Restaurant vielfältige lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im dieser Betriebstätte wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert. Geschnittenes Gemüse wurde in einem Sieb direkt auf einem Bodenabfluss abgestellt. Bild: Landratsamt
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Fischrogen wurde bei + 5°C eine Woche im Kühlhaus gelagert, obwohl der Hersteller auf der Verpackung eine maximale Lagerdauer von einem Tag bei + 6°C angibt. Der Inhaber hatte sich diese Angaben noch nie angesehen. Er gab vor Ort an, dass er das schon immer so macht und diese Vorgaben nicht kennt. Bild: Landratsamt
© ST
Der Inhaber hatte sich diese Angaben noch nie angesehen. Er gab vor Ort an, dass er das schon immer so macht und diese Vorgaben nicht kennt. Bild: Landratsamt
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Unterschiedliche Lebensmittelbedarfs-gegenstände waren verunreinigt sowie beschädigt und es bestand die unmittelbare Gefahr, dass Lebensmittel kontaminiert werden oder auch Fremdkörper in zubereitete Speisen gelangen. Bild: Landratsamt
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Auch die Sanitäranlagen, wie die Personaltoilette und das Handwaschbecken, wiesen starke Verunreinigungen auf. Bild: Landratsamt
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Die Personalbekleidung wurde unsachgemäß gelagert und war teilweise stark verunreinigt. Einige Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände wurden gleich vor Ort entsorgt. Es wurde ein Bußgeldverfahren sowie eine lebensmittelrechtliche Anordnung eingeleitet. Nachkontrollen erfolgten zeitnah. Es wurden vor Ort Beratungen durchgeführt, was auf positive Resonanz stieß. Durch erhöhtes Engagement seitens des Betreibers sowie personeller Umstrukturierung wurde eine deutliche Verbesserung des Hygienestatus erreicht. Zudem wurde ein unabhängiges Institut engagiert, das jetzt den Hygienestatus regelmäßig kontrolliert. Bild: Landratsamt
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Bei einer Routinekontrolle in einer weiteren Speisegaststätte wurden ebenso Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittelhygiene festgestellt. So befanden sich im Kühlraum angeschnittene Würste, deren Schnittflächen eingetrocknet und die Oberflächen der Wursthüllen angeschimmelt waren. Bild: Landratsamt
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Gerätschaften wurden in einer Kunststoffwanne gelagert, die mit einem bräunlich-schmierigen Belag verunreinigt war. Bild: Landratsamt
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Die in Gebrauch befindliche Hackklotz-Bürste war erheblich verunreinigt und zudem angerostet. Bild: Landratsamt
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Der Hackklotz selbst wies tiefe Spalten auf, in denen sich bereits Fett und Holzmehlreste angesammelt hatten. Auch in diesem Fall wurde gegen den Betriebsinhaber ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Nach einer Verbraucherbeschwerde wurde ein Restaurant unverzüglich kontrolliert. Die Beschwerdeführerin hatte im Vorfeld angegeben, dass bei mehreren Personen Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftraten, nachdem sie verschiedene Speisen vom Buffet verzehrt hatten. Daher wurden verschiedene Lebensmittel als Verdachtsprobe erhoben. Eingelegtes Schweinefleisch wurde als nicht sicher und als ungeeignet für den menschlichen Verzehr beurteilt. Garnelen wurden ohne ausreichenden Schutz vor Kontamination vorrätig gehalten. Sushi-Reis wurde ohne Kühlung bevorratet und damit als ein nachteilig beeinflusstes Lebensmittel beurteilt. Bild: Landratsamt
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Weiterhin wurde bei der Kontrolle auch festgestellt, dass die Betriebsräume in einem sehr unsauberen Zustand waren. So waren zum Beispiel die Reinigungsgerätschaften sehr stark verfettet und verunreinigt. Bild: Landratsamt
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Mit diesen Schrubbern oder Besen konnte nun wirklich nicht mehr gereinigt, sondern nur noch Schmutz verteilt werden. Lebensmittelbehältnisse standen direkt auf dem Fußboden. Im Kühlraum waren die Behältnisse, in denen leicht verderbliche Lebensmittel lagerten, verunreinigt. Ein alter Gemüsehobel aus Holz war offenporig und schwarz verunreinigt. Bild: Landratsamt
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Ein Kunststoffschneidebrett war stark zerschlissen und nicht mehr reinigungsfähig. Bild: Landratsamt
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Eine stark verschmutzte, grüne Straßenmülltonne befand sich in den Küchenräumen beim Spülbereich. Aufgrund der zahlreichen Hygienemängel wurde die sofortige Grundreinigung der Betriebsräume angeordnet. Diverse zerschlissene Bedarfsgegenstände wurden noch vor Ort entsorgt. Weiterhin wurde gegen den Betreiber aufgrund der beanstandeten Lebensmittel, sowie der abgenutzten Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einer sehr zeitnah durchgeführten Nachkontrolle waren dann die hier aufgeführten Mängel behoben. Bild: Landratsamt
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Amtliche Kontrollen sind grundsätzlich während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten durchzuführen. Dies bedeutet, dass diese in einigen Betrieben - insbesondere in Schankwirtschaften - auch zu später Stunde erfolgen, wenn diese erst abends oder nachts geöffnet werden. Bild: Landratsamt
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Hierbei mussten die Lebensmittelkontrolleure vermehrt feststellen, dass bei guter Ausleuchtung eklatante Mängel in der Reinigung der Getränkegläser sichtbar wurden. Bild: Landratsamt
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Da die Kontrollen überwiegend noch kurz vor oder direkt bei Eröffnung der jeweiligen Betriebsstätte stattgefunden haben, konnten die Missstände noch im Beisein der Kontrolleure beseitigt werden. Bild: Landratsamt
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Selbst der eine oder andere Betreiber war allerdings ganz offensichtlich über den Zustand in seiner Einrichtung überrascht, wenn der Betrieb mit einer guten Taschenlampe besichtigt wird. Sämtliche Missstände wurden nach den Kontrollen beseitigt und es wurde zugesichert, dass man erkannte Schwachstellen zukünftig sorgfältig reinigt. Bild: Landratsamt
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Wer den Verbrauchern „Mirinda“ als „Fanta“, „Zitronenlimonade“ als „Sprite“ und „Tafelwasser“ als „Mineralwasser“ verkauft, der muss mit einer Bußgeldanzeige rechnen. So geschah es auch nach einer amtlichen Kontrolle einer Gaststätte. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein und hierdurch den Verbraucher täuschen. Bei der Nachkontrolle waren die irreführenden Angaben in der Getränkekarte beseitigt. Bild: Landratsamt
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Wer den Verbrauchern „Mirinda“ als „Fanta“, „Zitronenlimonade“ als „Sprite“ und „Tafelwasser“ als „Mineralwasser“ verkauft, der muss mit einer Bußgeldanzeige rechnen. So geschah es auch nach einer amtlichen Kontrolle einer Gaststätte. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein und hierdurch den Verbraucher täuschen. Bei der Nachkontrolle waren die irreführenden Angaben in der Getränkekarte beseitigt. Bild: Landratsamt
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Wer den Verbrauchern „Mirinda“ als „Fanta“, „Zitronenlimonade“ als „Sprite“ und „Tafelwasser“ als „Mineralwasser“ verkauft, der muss mit einer Bußgeldanzeige rechnen. So geschah es auch nach einer amtlichen Kontrolle einer Gaststätte. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein und hierdurch den Verbraucher täuschen. Bei der Nachkontrolle waren die irreführenden Angaben in der Getränkekarte beseitigt. Bild: Landratsamt
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Wer den Verbrauchern „Mirinda“ als „Fanta“, „Zitronenlimonade“ als „Sprite“ und „Tafelwasser“ als „Mineralwasser“ verkauft, der muss mit einer Bußgeldanzeige rechnen. So geschah es auch nach einer amtlichen Kontrolle einer Gaststätte. Laut Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) 1169/2011) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein und hierdurch den Verbraucher täuschen. Bei der Nachkontrolle waren die irreführenden Angaben in der Getränkekarte beseitigt. Bild: Landratsamt
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Ähnliches wurde auch im Rahmen einer Probenahme in einer Speisegaststätte festgestellt. In diesem Fall wurden in der Speise-/Getränkekarte die Produkte „Johannisbeersaft“ und „Kirschsaftschorle“ angegeben. Bei den tatsächlich verwendeten Produkten handelte es sich jedoch um „Johannisbeernektar“ und „Sauerkirsch-Nektar“ (Letzteres als Bestandteil des angegebenen Kirschsaftschorles). Bild: Landratsamt
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Weiterhin war in der Karte bei zwei Spaghetti-Gerichten die Verwendung von „Parmesan“ angegeben. Ein Parmesan-Käse befand sich jedoch nicht im Warenbestand. Stattdessen wurde ein geriebener, getrockneter Hartkäse verwendet.
Gegen den Betreiber der Gaststätte wurde wegen der irreführenden Angaben ebenso ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Bei einer Kontrolle in einer Bäckereifiliale wurde festgestellt, dass das Schubfach der Brotschneidemaschine, in welche die Brosamen fallen, als Müllbehälter verwendet wird. Aus Bequemlichkeit bückte sich die Verkäuferin lieber und zog - das sich meist verkantende - Fach auf, statt weitere 5 Meter zum Mülleimer zu gehen oder sich alternativ einen Mülleimer näher zu stellen. Dies und weitere Mängel, die bei der Kontrolle ebenfalls festgestellt wurden, führten zu einem Bußgeldverfahren. Bild: Landratsamt
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Bei einer Regelbetriebskontrolle wurden in einer Bäckerei verschiedene Mängel in der Betriebs-, Produktions- und Lebensmittel-hygiene festgestellt. Es wurden schadhafte Bedarfsgegenstände, wie z.B. eine Kunststoff-schüssel mit stark ausgebrochenem Rand und erheblich verbrauchte Kunststoffmatten, die als Backunterlagen dienen, verwendet. Bild: Landratsamt
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Auch in den Lagerräumen fehlte ein eigenes Kontrollsystem. Es wurden mehrere bereits überlagerte Rohstoffe in den Regalen vorgefunden. Diese waren umgehend zu entsorgen. Bild: Landratsamt
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Auch der Spülbereich der Kistenwaschanlage wies starke Verunreinigungen im Decken- und Wandbereich auf. Massive Probleme bestanden auch in der Schädlingsbekämpfung. Bild: Landratsamt
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Der Betreiber versuchte den vorhandenen Schadnagerbefall in Eigenregie zu beseitigen.
Bei den von ihm selbst aufgestellten Fallen handelte es sich um eine Bandbreite unterschiedlicher Fallentypen. Bild: Landratsamt
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Aufgestellt waren eine Plastikbox mit einem Fraßköder, eine Schlagfalle und eine Lebendfalle mit Lachs. Allein der Erfolg blieb aus. Bild: Landratsamt
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Es wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Produktionsstätte, die Entfernung der selbst aufgestellten Fallen und die Beauftragung eines professionellen Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der zeitnahen Nachkontrolle waren die hygienischen Missstände beseitigt. Gegen den Betriebsinhaber wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bild: Landratsamt
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Ein Verbraucher biss beim Verzehr von einer Pasta mit Gemüse auf ein Metallteil und meldete daraufhin den Vorfall mit einem Bild der Lebensmittelüberwachung. Bei der anschließenden Betriebskontrolle in der Gaststätte konnte zwar die Ursache hierfür nicht eindeutig ermittelt werden, aber es wurden andere Mängel festgestellt, welche zu einem Bußgeldverfahren führten. Bild: Landratsamt
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Bei der Lebensmittelüberwachung ging eine Verbraucherbeschwerde wegen in Laugengebäck eingebackener Folienstücke ein. Diese wurden beim Verzehr des Laugengebäcks festgestellt und lösten beim Verbraucher einen Brechreiz aus. Bild: Landratsamt
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Bei einigen der abgegebenen bemängelten Lebensmittel konnten dagegen keine Abweichungen nach der Untersuchung festgestellt werden. Hierzu zählten z.B. Rotwein, der zu Übelkeit geführt haben soll oder Orangen, die mit Pflanzenschutzmitteln behandelt sein sollten, dies aber nicht nachgewiesen werden konnte. Bild: Landratsamt
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Bei einer Abnahmekontrolle in einer Ausgabeküche zeigte sich, dass die Beratungen zum Thema Hygiene und Lebensmittelsicherheit immer öfter sehr positiv umgesetzt werden. Bild: Landratsamt
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In einer neuen Einrichtung einer Gemeinschaftsverpflegung wurden glatte und abwaschbare Möbel eingebaut. Fußböden, Wände und Decken sind leicht zu reinigen. Bild: Landratsamt
Handwaschbecken mit Flüssigseife und Einmalhandtücher wurden an geeigneten Standorten installiert und an den zu öffnenden Fenstern wurden Insektengitter montiert.
So wurden ideale Voraussetzungen dafür geschaffen, eine gute Lebensmittelhygiene im laufenden Betrieb zu gewährleisten. Bild: Landratsamt
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Bei dieser Kontrolle gab es somit nichts zu beanstanden, ganz im Gegenteil, den verantwortlichen Betreibern wurde ein Lob ausgesprochen. Bild: Landratsamt
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Ein weiteres positives Beispiel zeigt eine neue Kindergartenküche, welche sehr zweckmäßig eingerichtet wurde und die rechtlichen Anforderungen auch auf kleinem Raum vorbildlich erfüllt. Bild: Landratsamt
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Ein weiteres positives Beispiel zeigt eine neue Kindergartenküche, welche sehr zweckmäßig eingerichtet wurde und die rechtlichen Anforderungen auch auf kleinem Raum vorbildlich erfüllt. Bild: Landratsamt
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Ein weiteres positives Beispiel zeigt eine neue Kindergartenküche, welche sehr zweckmäßig eingerichtet wurde und die rechtlichen Anforderungen auch auf kleinem Raum vorbildlich erfüllt. Bild: Landratsamt
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Die Abnahmekontrolle eines Eismobils veranlasste den zuständigen Kontrolleur auch in diesem Fall zu einem Lob. Der Inhaber eines örtlich ansässigen Eiscafes hatte einen ehemaligen Backwarenverkaufswagen umgebaut. Bild: Landratsamt
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Dieser wurde komplett neu eingerichtet und mit einem Doppelspülbecken ausgestattet, dass je nach Gegebenheiten vor Ort sowohl mit einem externen Wasseranschluss oder auch mit einem Frischwasser- und einem Abwassertank betrieben werden kann. Bild: Landratsamt
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Zur Warmwasserbereitung wurde ein Durchlauferhitzer eingebaut. Dieser kann ebenfalls entweder an eine externe Stromversorgung angeschlossen werden oder auch mittels eines auf dem Fahrzeug mitgeführten Stromaggregates, das im Bedarfsfall auch die Kühltheke versorgt, betrieben werden. Bild: Landratsamt
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So ist unabhängig von den Gegebenheiten am jeweiligen Verkaufsort stets eine Wasser- und Stromversorgung gesichert. Bild: Landratsamt
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In vorangegangenen Betriebskontrollen wurden in einer Bäckereifiliale wiederholt Hygienemängel festgestellt. Ein wesentlicher Grund hierfür war der bestehende Platzmangel. So wurden aufgrund der eng begrenzten Verhältnisse die belegten Brötchen und die Butterbrezeln auf dem Spültisch als Arbeitsfläche vorbereitet. Die Einsicht, dass dies eigentlich kein geeigneter Arbeitsplatz ist, war aber bereits vorhanden. Bild: Landratsamt
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Bäckereifiliale: Durch die einfache Lösung einer passenden Abdeckung des gesamten Spülbereichs wurde eine saubere Arbeitsfläche geschaffen und so zudem eine klare zeitliche Trennung der Arbeitsschritte „Spülen“ und „Brötchen belegen“ gewährleistet. Bild: Landratsamt
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Oft werden alte Gewölbekeller als Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfs-gegenständelager verwendet. In den meisten Fällen ist die bauliche Substanz allerdings schlecht und bringt Hygieneprobleme mit sich, da Feuchtigkeit, sich lösende Bestandteile und Schädlinge ein Kontaminationsrisiko darstellen. In einem Imbiss wurde nun ein solcher Gewölbekeller ausgebaut und renoviert. Bild: Landratsamt
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In diesem Fall wurde in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung konsequent auf eine saubere und langfristige Lösung hingearbeitet. Bild: Landratsamt
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Trockene, saubere und leicht zu reinigende Decken und Wände wurden hier durch Engagement seitens des Betreibers geschaffen und bilden nunmehr die Basis für eine gute zukünftige Grundhygiene. Bild: Landratsamt
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Empfehlung - Jahresericht 2017 der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen
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