Schritt in die richtige Richtung

Info-Veranstaltung zum neuen Pflegestärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2017 gibt es etliche Veränderungen in der Pflegeversicherung. So sollen künftig nicht mehr nur körperliche Defizite ausschlaggebend sein, sondern die gesamte Lebenssituation und der Selbstständigkeitsgrad der Antragsteller. Die AOK informierte über die neue Begutachtungssystematik, veränderte Blickwinkel und erneuerte Pflegegrade.

29.09.2016

Von Anja Kerber

Tübingen. „Bisher standen die körperlichen Defizite im Fokus und Erkrankungen wie Demenz konnten nicht berücksichtigt werden“, leitete Klaus Knoll, Geschäftsführer der AOK Tübingen, am Dienstagabend im Sparkassen Carré in die Problematik ein. „Bis 2030 müssen wir mit einer Steigerung des gesamten Pflegebedarfs um 35 Prozent rechnen“, so Knoll weiter. Um eine Pflegeunterstützung zu erhalten, war b...

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