Gaunerei

Immer alles vom Feinsten

Beim Strafmaß für ein chronisch betrügerisches Pärchen geht das Reutlinger Amtsgericht ans Limit: Fünf und dreieinhalb Jahre Haft.

24.05.2017

Von Uschi Kurz

Dass das Amtsgericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgeht, kommt nicht alle Tage vor. Auch nicht, dass ein Schöffengericht die am Amtsgericht mögliche Höchststrafe von fünf Jahren verhängt. Beides machte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Eberhard Hausch vor kurzem in Reutlingen, als es einem kriminellen Ehepaar für seine serienmäßigen Gaunereien die Q...

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