Bestattungsgebühren

Immer Geldsorgen mit den Friedhöfen

Fast eine halbe Million Euro zu wenig Einnahmen in den vergangenen vier Jahren in Rottenburg. Die nächsten starken Gebührenerhöhungen sind gewiss wie der Tod /

02.12.2016

Von Gert Fleischer

Bei aller Trauer, die ein Todesfall in der Regel mit sich bringt: Rein finanziell betrachtet hatten die Hinterbliebenen der in den vergangenen Jahren in Rottenburg Gestorbenen einen Vorteil. Sie zahlten Bestattungsgebühren, die die tatsächlichen Kosten der hiesigen Friedhöfe nicht decken. Jeweils rund 160000 Euro Defizit – in der Fachsprache: Kostenunterdeckung – gab es in den Jahren 2012 und 201...

95% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
02.12.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 24sec
zuletzt aktualisiert: 02.12.2016, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!