Integration

IHK kritisiert Land wegen Abschiebungen

Kein Schutz für Flüchtlinge in Einstiegsqualifizierungen – die aber wichtig sind.

26.06.2017

Von vor

Probleme bereitet laut IHK Reutlingen nach wie vor die 3+2-Regel. Die sieht vor, dass geduldete Flüchtlinge während der meist dreijährigen Ausbildung ein Aufenthaltsrecht bekommen – sowie bei einer anschließenden „ausbildungsadäquaten Beschäftigung“ für zwei weitere Jahre. „Das Innenministerium des Landes bleibt nach unseren Kenntnisstand derzeit dabei, dass Einstiegsqualifizierungen – als Vorbereitung für die Ausbildung – und Teilqualifizierungen keine qualifizierte Ausbildung darstellen und daher kein Anspruch auf 3+2 besteht“, so IHK-Sprecher Christoph Heise. „Das ist aus unserer Sicht problematisch, weil dieser Weg in den Beruf und damit der Einstieg in ein eigenverantwortetes Leben für jene Flüchtlinge schwieriger wird, die bislang kein sicheres Bleiberecht haben.“ Die Alternative, direkt in eine Ausbildung zu starten, also um 3+2 zu erreichen, sei nicht immer erfolgversprechend, weil schlicht Kenntnisse fehlten.

In einem Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatten IHK-Präsident Christian Erbe und Hauptgeschäftsführer Wolfgang Epp darauf hingewiesen, dass Betriebe, die ausbilden, enorm investieren. Das gelte auch, wenn ein Geflüchteter über eine Einstiegsqualifizierung oder ein Praktikum in einen Betrieb kommt. Heise: „Das Ziel ist ja immer, dass am Ende eine duale Ausbildung mit Arbeit im Betrieb, Besuch der Berufsschule und erfolgreicher Abschlussprüfung erreicht werden soll.“ In dem Schreiben habe man sich daher für Augenmaß ausgesprochen: „Eine zu enge Auslegung entspricht aus Sicht der IHK nicht dem Geist des Integrationsgesetzes vom letzten Jahr.“

Diese Auffassung werde auch von einer Empfehlung des Landesausschusses für Berufsbildung bei der Landesregierung gedeckt. Dieser hatte gefordert, die Abschiebung von gestatteten und geduldeten Flüchtlingen mit Ausbildungsplatzzusage auszusetzen und ihnen eine Duldung zuzusprechen.