Tübingen/Reutlingen

IHK Reutlingen zum Kompromiss bei der Erbschaftsteuer

IHK-Präsident Christian Erbe begrüßt den ausgehandelten Kompromiss zur Erbschaftsteuer. „Die Politik hat lange gebraucht. Aber es ist gut, dass es jetzt Rechtssicherheit für den Mittelstand gibt.“

23.09.2016

Von ST

Tübingen/Reutlingen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 zur Erbschaftsteuer geurteilt und Änderungen angemahnt. Die nun zwischen Bundestag und Bundesrat verabredete Lösung sieht unter anderem vor, dass der Kapitalisierungsfaktor, der für die Veranlagung der Erbschaftsteuer zugrunde gelegt wird, künftig bei 13,75 liegt und nicht wie bisher bei 18. „Das führt am Ende zu einem viel realistischeren Unternehmenswert“, so der Reutlinger IHK-Präsident Christian Erbe in einer Mitteilung.

In der Region Neckar-Alb gebe es besonders viele Familienunternehmen. Erbe: „Der Kompromiss ist für sie wichtig. Die Firmen brauchen Planungssicherheit.“ Gleichwohl bleibe die Anwendung der Erbschaftsteuer kompliziert, teilt der IHK-Präsident mit: „Die Anwendung der Regeln darf am Ende nicht in das Ermessen des einzelnen Finanzbeamten fallen.“