Reform

IHK-Kritik an Erbschaftssteuer

Die Kammer fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der Neuregelung und zweifelt, ob diese überhaupt praktikabel ist.

01.03.2017

Von ST

Ohne erhebliche Nachbesserungen und Vereinfachungen sei es fraglich, ob das neue Recht einzuführen sei, sagt Stefan Götz, Vorsitzender des IHK-Finanz- und Steuerausschusses. Der Ausschuss mit Finanzverantwortlichen und Steuerberatern aus der Region kritisiert die hohe Komplexität der neuen Vorgaben.

Diese würden zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung und zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen, prognostiziert der Ausschuss. Als Beispiel nennt Stefan Götz die Ermittlung des nicht begünstigten sogenannten Verwaltungsvermögens. „Dafür sind jetzt mehr als zwanzig Rechenschritte nötig“, so der Ausschussvorsitzende.

Das Gesetz sei auch für den Staat selbst ein Problem, sagt Götz. „Der bürokratische Erhebungsaufwand wird mit diesen Regelungen enorm hoch, sodass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit stellt.“ Wenn der Gesetzgeber das neue Recht nicht absehbar noch einmal nachbessere, sei aus seiner Sicht die Finanzverwaltung gefordert, mit entsprechenden Verwaltungsanweisungen die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Die Vollversammlung der IHK Reutlingen hatte sich bereits während des Gesetzgebungsverfahrens, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014 die geforderte Reform der Erbschaftssteuer umsetzt, zu Wort gemeldet. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen hatte die Kammer Verbesserungen für Familienunternehmen eingefordert. Mit den inzwischen verabschiedeten Regelungen haben sich der Finanz- und Steuerausschuss sowie die Vollversammlung befasst.