Ohne Pultdachmauer

Grundzüge des Neubaugebiets vorgestellt

Platz für 30 Häuser sollen im Anschluss an den Friedhof von Dettenhausen entstehen. In der Gestaltung sind Baufamilien recht frei, nur Flach- und Pultdach sind verboten.

30.07.2016

Dettenhausen. Auf rund 12000 Quadratmeter kommt das nächste Neubaugebiet von Dettenhausen. Es entsteht, erschlossen durch eine Ringstraße, entlang von Kirchstraße und Lehrweg im Anschluss an den Friedhof. Der Planer Clemens Künster erklärte dem Gemeinderat von Dettenhausen diese Woche, was dort an Bauformen möglich ist.

Auf den bislang vorgesehenen 30 Bauplätzen sind alle Dachformen erlaubt, wenn sie denn mehrseitig geneigte Dächer haben. Flach- oder Pultdach sind also ausgeschlossen. Die Erklärung: In dem Baugebiet mit relativ kleinen Grundstücken zwischen 300 und meist 500 Quadratmetern – das größte ist 610 Quadratmeter groß – „soll niemand eine Pultdachmauer vor der Nase haben“, wie Künster sagte.

Für vier Doppelhaushälften ist auch Platz eingeräumt. Die Grundstücksgrößen orientieren sich an den Anfragen nach Bauplätzen bei der Gemeindeverwaltung. Für alle Häuser dort gilt: maximal zwei Geschosse hoch, am Trauf höchstens 6,50 Meter, am Giebel maximal neun Meter.

Nachdem die Gemeinderäte zuletzt schon einen Verkehrsplaner in der Sitzung hatten, vergewisserten sie sich nochmals, dass die beiden innen gelegenen Grundstücke wirklich nur mit einer schmalen Stichstraße erschlossen werden. Für Künster sind die Folgen ganz klar: „Parken lässt sich da nicht.“

FWV-Rat Christoph Duncker wollte noch wissen, warum keine Aussage zu Heizsystemen getroffen wurde. Die Nahwärmegenossenschaft am Ort hätte die Gemeinde ja mit Vorgaben ins Spiel bringen können. Bürgermeister Thomas Engesser winkte ab. „Neubauten brauchen viel zu wenig Heizenergie.“ Die Investition in eine Wärmeleitung zum Neubaugebiet würde sich für die Genossenschaft nicht rentieren.

Zum Baugebiet gibt es nach den Sommerferien noch eine Bürgerinfo-Veranstaltung. Die Umlegung der Grundstücke wurden beim Treffen des zuständigen Ausschusses geklärt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die förmliche Genehmigung im Bebauungsplanverfahren zügig erfolgen kann. Wenn alles glatt läuft, könnten Mitte nächsten Jahres die Bagger ins Baugebiet rollen. bei

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Erstellt:
30.07.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 54sec
zuletzt aktualisiert: 30.07.2016, 01:00 Uhr

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