Tübingen

Gewisse Vorzüge

Das Gewissen einzelner Abgeordneter hatte bei der Bundestags-Abstimmung zur „Ehe für alle“ eigentlich nichts verloren. Das schrieb Prof. Urban Wiesing, Direktor des Tübinger Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin und im Vorstand des Internationalen Zentrums für Ethik in den Wissenschaften der Tübinger Universität, am 8. Juli in einem TAGBLATT-Gastbeitrag („Von den Tücken des Gewissens").

11.07.2017

Von Stefan Schade, Tübingen

Mit der politischen Entscheidung des Parlaments zur Ehe wird Diskriminierung beseitigt, kommen jetzt doch auch Paare in den Genuss von gewissen Vorzügen (besonderer Schutz des Staates – was immer das auch heißt), die bisher ausgeschlossen waren aufgrund ihres Geschlechts, obwohl sie sich genauso eine Partnerschaft versprochen haben wie Ehepartner bisher. Verheiratete genießen Vorteile in Form von wirtschaftlichen Subventionen wie das Steuer-Ehegattensplitting, Fortzahlung von Bezügen für hinterbliebene Eheleute bei Renten und Pensionen, Bevorzugung bei Fördermitteln etc.

Wodurch ist diese Subvention gerechtfertigt? Wenn sich zwei Menschen fürs Leben binden wollen entsteht noch kein Mehrwert für die Gesellschaft. Ein wesentlicher Grund für viele Paare, überhaupt zu heiraten, ist die finanzielle Besserstellung, ohne damit gesellschaftliche Pflichten eingehen zu müssen. Der alte Gedanke, durch eine Ehe-Familie wird vor allem der Nachwuchs von Kindern unterstützt, führt heute weiterhin zu Diskriminierung: an Familien mit Kindern, aber ohne Trauschein, gehen diese Subventionen schon immer vorbei. Das Problem wird sauber verdrängt.

Der Gesetzgeber muss die Subventionen dorthin leiten, wo Sie einen gesellschaftlichen Mehrwert bringen: zum Beispiel Splitting etc abschaffen und das Geld direkt an Kinder-Erziehende geben – wie wär‘s mit dem Bürgergeld?

Und was das Gewissen angeht, da sind die Kirchen gefragt, die nur verheiraten, wer auch gesetzlich getraut ist – was soll das denn?

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Erstellt:
11.07.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 40sec
zuletzt aktualisiert: 11.07.2017, 01:00 Uhr

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