Tübingen/Reutlingen

Gericht vertagt Klärung der Altersfrage nach Messer-Attacke

Im Mordprozess nach einer tödlichen Attacke mit einem Dönermesser in Reutlingen ist das Alter des Angeklagten am ersten Verhandlungstag ungeklärt geblieben.

24.01.2017

Von dpa/lsw

Gericht vertagt Klärung der Altersfrage nach Messer-Attacke

Tübingen/Reutlingen. Der junge Mann ist wegen Mordes sowie zweifachen versuchten Mordes am Tübinger Landgericht angeklagt. Unklar ist, ob der anerkannte Asylbewerber aus Syrien zum Zeitpunkt der Tat bereits 21 Jahre alt war, wie es auf seinem Ausweis steht, oder ob er damals noch Heranwachsender war, wie er behauptet. Dann wäre eine Jugendkammer zuständig und müsste den Prozess vom Schwurgericht übernehmen (Az.: 5 Ks 26 Js 15235/16).

Die Eltern im syrischen Aleppo konnten am Dienstag zur Beantwortung dieser Frage nicht erreicht werden. Der Prozess gegen den jungen Mann wird am 14. Februar fortgesetzt. 

Der Angestellte in einem Imbisslokal soll am 24. Juli vergangenen Jahres seine 45 Jahre alte Freundin und Arbeitskollegin mit einem Dönermesser getötet haben. Bei einem Amoklauf durch die Innenstadt habe er weitere Menschen töten wollen und sie dabei verletzt, hieß es in der Anklage. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.