Handy am Steuer

Gekratzt, nicht telefoniert

Ein Autofahrer legte erfolgreich Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein. Smartphone soll eine Zigarettenbox gewesen sein. Polizei in Beweisnot.

25.01.2017

Von Gert Fleischer

Gefährliche Ablenkung.Bild: Fotolia/Andrey Popov

Gefährliche Ablenkung. Bild: Fotolia/Andrey Popov

Weil er während des Autofahrens mit seinem Handy telefoniert haben soll, stand ein 34-jähriger Mann aus Haigerloch vor dem Rottenburger Amtsgericht. Gegen den Bußgeldbescheid über 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei Flensburg hatte er Einspruch eingelegt. „Weil ich nicht telefoniert habe“, sagte er.

Die Richterin verlas den Vorhalt. Demnach sei der Mann Mitte August mit seinem Kombi aus Richtung Tübingen kommend Richtung Rottenburg durch Kiebingen gefahren. In der Rathausstraße, die rechtwinklig in die Ortsdurchfahrt Kiebinger Straße einmündet, saßen zwei Polizisten des Rottenburger Reviers im stehenden Wagen und beobachteten den vorbeifahrenden Verkehr. Als der Angeklagte kam, sahen sie ihn, mit der rechten Hand ein schwarzes Teil ans Ohr haltend. Ein Handy oder Smartphone, da waren sie sich gleich sicher. Als der 34-Jährige die beiden Beamten entdeckte, habe er schnell seine Hand nach unten abgesenkt.

Die Polizisten fuhren dem Haigerlocher hinterher. Wegen des fließenden Verkehrs konnten sie sich nicht unmittelbar nach ihm einordnen, behielten aber Blickkontakt zu seinem Wagen. In Weiler hatten sie aufgeschlossen, hielten ihn an und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf, er habe während der Fahrt telefoniert und sich damit einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht.

Er habe nicht telefoniert, sagte der Angeklagte vor Gericht, sondern sich mit seiner schwarzen Zigaretten-Box aus Plastik am Hals gekratzt. Grund: Wenige Tage zuvor habe er an einem Gewässer gezeltet. Dabei hätten ihn Mücken am ganzen Körper gestochen. Es habe sehr stark gejuckt. Weil er die Zigaretten-Box gerade zur Hand hatte, um sich einen Glimmstängel herauszuholen, habe er sich damit gekratzt. Die Box sei recht hart und kantig und deshalb geeignet für diese Verwendung.

Die Richterin ließ ihn die Zigarettenbox auf den Tisch stellen und sein Smartphone (Handy) daneben. Das Gerät war höher, breiter und dünner als die Schachtel. Dann sollte der 34-Jährige die Zigaretten-Box an sein Ohr halten. Er tat‘s. Aus wenigen Metern Entfernung zu sagen, dass es sich um ein Handy gehandelt haben muss, ist schwierig. Er habe durchaus Verständnis, sagte der Betroffene, dass die Polizisten einem Wahrnehmungsirrtum aufgesessen seien.

Weshalb er solch eine Zigaretten-Box überhaupt verwende, wollte die Richterin wissen. Das sei doch eher ungewöhnlich. Daran war die Tabakrichtlinie der EU schuld, die die Zigarettenhersteller dazu verpflichtet, Schockfotos auf die Zigarettenschachteln zu drucken, um die Menschen vom Nikotin-Laster abzubringen. „Mein fünfjähriger Sohn hat Angst und heult, wenn er die Bilder sieht“, sagte der 34-Jährige.

Die Richterin wunderte sich, dass er diesen Ablauf so nicht den Polizisten erzählt hatte. In deren Protokoll war zu lesen, er habe sich eine Zigarette angezündet und sich die Schachtel ans Ohr gehalten. Er habe es den beiden das Kratzen berichtet, staunte nun der Angeklagte: „Ich dachte, Polizisten sind zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet.“

Auf Anraten seines Anwalts legte der Haigerlocher einen Einzelverbindungsnachweis seiner Telefongesellschaft vor. Für den betreffenden Tag waren lediglich zwei Gespräche erfasst, keines zur Zeit der polizeilichen Kontrolle. „Da werden nur die abgehende Anrufe erfasst“, relativierte die Richterin, „nicht die eingehenden.“

Danach hörte die Richterin die beiden jungen Polizisten als Zeugen. Beide sagten, der Angeklagte habe ein dunkles Handy ans Ohr gehalten, als er in die Sichtschneise fuhr. Einer sagte, der Fahrer habe gesprochen, wie an seiner Mundbewegung zu sehen war. Das konnte der andere Beamte nicht mit Sicherheit bestätigen. In Weiler wollte einer der Polizisten die Gesprächsaufzeichnung des Handys sehen, woraufhin ihm der Angeklagte gesagt habe: „Das geht Sie einen Scheißdreck an.“ An alle Einzelheiten des Gesprächs konnte sich der Polizist nicht erinnern. „Aber wenn er das mit den Mückenstichen gesagt hätte, das wüsste ich.“ Er und sein Kollege seien sich sicher gewesen, „dass es ein Handy war“, was sich der Haigerlocher ans Ohr gehalten hatte. An die unfreundliche Formulierung des Ertappten konnte sich der zweite Polizist nicht erinnern.

Auf fünf bis acht Meter schätzten die Polizisten die Entfernung zwischen sich und den vorbeifahrenden Autos. Wegen des von Häusern begrenzten Sichtausschnitts konnten sie den Autos nicht schon länger entgegenblicken.

Während der Verhandlung wurde klar, dass die Nachweise nicht reichten, um das Bußgeld zu verhängen. Aus Erfahrung wisse sie, sagte die Richterin, das Betroffene in solchen Fällen „immer sehr kreativ sind“. Die Sache mit den Mückenstichen und dem Kratzen sei trotzdem „sehr ungewöhnlich“. Es komme eine „Einstellung des Verfahrens in Betracht, was aber nicht heißt, dass Sie unschuldig sind“, sagte sie. So kam es. Also kein Bußgeld, kein Punkt in Flensburg.

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Erstellt:
25.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 19sec
zuletzt aktualisiert: 25.01.2017, 01:00 Uhr

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