Für drei Euro

13.10.2016

Von Gerhard Meszaros

Früher hat die Tochter/Schwiegertochter umsonst gepflegt! Warum sollte man da jetzt viel mehr bezahlen? Es ist ein Unsinn zu glauben, dass eine „Osteuropäische Fachkraft“ nur 1400 Euro pro Monat kostet. Das geht nur, wenn diese „Fachkraft“ unbezahlten Urlaub nimmt keine Lohnfortzahlung pro Jahr braucht. Feiertags-, Sonntags-, Überstunden- und Nachtzuschläge werden nicht bezahlt. Auch kein Urlaubs- (UG) und Weihnachtsgeld (WG), keine Altersvorsorge.

Fakten: Bei Mindestlohn in einer 24-Stunden-Pflege würde die „Fachkraft“ ca. 13,5 Stunden pro Tag arbeiten (Schlafen/Pause/Körperpflege) und am Tag 114,75 Euro bekommen, im Monat 3442 Euro. Alles ohne Zuschläge und ohne zusätzliches WG und UG. Allerdings bräuchte man eine weitere „Fachkraft“ für die Urlaubs- und Krankheitszeit (ca. 8 Wochen im Jahr).

Ergebnis der Berechnung: Bei Mindestlohn, plus Zuschläge, entstehen für den Arbeitgeber Kosten von ca. 62000 Euro pro Jahr, also ungefähr 5150 Euro pro Monat.

Fazit: Die osteuropäische „Fachkraft“ bekommt also maxismal 3 Euro pro gearbeiter Stunden – mehr nicht!

„Interessantes“ hört man oft, „die Osteuropäer freuen sich doch, wenn sie soviel Geld (1400 Euro) bekommen – außerdem können sich hier ja viele den Platz im Heim nicht leisten“. Weitere Sparmöglichkeit – die Tochter/Schwiegertochter übernimmt das Ganze wieder! Mit 1400 Euro kann keine legale 24-Stunden-Pflege mit Mindestlohn bezahlt werden.

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Erstellt:
13.10.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 39sec
zuletzt aktualisiert: 13.10.2016, 01:00 Uhr

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