Prozess um Stress im Knast

Freispruch für mutmaßliche Erpresser

Das Schöffengericht konnte den Vorwurf gegen zwei Exhäftlinge der Rottenburger Vollzugsanstalt, die einen Mitgefangenen bedroht und erpresst haben sollen, nicht bestätigen.

18.11.2017

Von Dorothee Hermann

Das Schöffengericht Tübingen hat am Donnerstag zwei Exhäftlinge der Rottenburger Justizvollzugsanstalt (JVA) vom Vorwurf der versuchten gemeinschaftlichen Erpressung freigesprochen. Die beiden Männer sollen im September 2015 versucht haben, von einem Mitgefangenen 500 Euro zu erpressen. „Auf die Aussagen des Mitgefangenen lässt sich keine Verurteilung gründen“, erläuterte Richterin Sabine Altemei...

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