IHK

Firmen durch Digitalisierung entlasten

Finanz- und Steuerausschuss fordert von der neuen Bundesregierung Vereinfachungen bei der Steuergesetzgebung.

19.10.2017

Von ST

Auf der Maßnahmenliste der IHK stehen etwa die Zurücknahme der Besteuerung von Finanzierungskosten sowie der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen – derzeit müssen unter anderem bezahlte Mieten und Pachten dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet werden. Auch eine Verbesserung der Verlustverrechnung wäre wichtig, sagt Stefan Götz, Vorsitzender des Ausschusses. „Diese Maßnahmen stärken die Investitionskraft der Betriebe, weil mehr Geld im Unternehmen verbleibt – das verbessert letztlich auch die Eigenkapitalsituation der Betriebe.“

Eine Korrektur des Einkommensteuertarifs sei ebenfalls erforderlich. Die bei der IHK organisierten Steuer- und Finanzexperten können sich vorstellen, dass der Tarifverlauf an die Inflation angepasst und der sogenannte „Mittelstandsbauch“, also der starke Tarifanstieg im unteren Einkommensbereich, abgeflacht oder am besten beseitigt wird. „Davon profitieren auch die vielen kleineren Unternehmen aus der Region. Die so gewonnenen Mittel stünden für Investitionen zur Verfügung“, so Götz.

Noch erhebliche Potenziale sieht der Ausschuss in den Prozessen der Finanzverwaltung. Durch Digitalisierung und Automatisierung könnten auch Firmen entlastet werden, weil sie etwa weniger Eingabeaufwand haben. Der Normenkontrollrat hat errechnet, dass durch E-Government Einsparungen von mehr als 30 Prozent möglich seien. „Die neue Bundesregierung sollte die Digitalisierung auf allen behördlichen Ebenen vorantreiben“, sagt Götz. Eine weitere Entlastung biete die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.