Tübingen

Es ist verboten

In Tübingen wurden in letzter Zeit häufig Frauen belästigt.

14.02.2017

Von Schöller

„Frauen sollen vorsichtig sein in der Dunkelheit, keine Strecken zu Fuß alleine gehen eziehungsweise einsame Wege meiden“, rät die Polizei im Artikel vom 3. Februar über eine erneute sexualisierte Belästigung einer Frau. Diesen wohlgemeinten „Rat-Schlag“ hören Mädchen und Frauen seit Urzeiten, ihn zu befolgen führte noch nie dazu, keine Übergriffe zu erleben.

Sexualisierte Übergriffe durch Männer gibt es ja nicht nur in der Dunkelheit, auf abgelegenen Wegen, Mädchen und Frauen erleben überall Übergriffe, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Angst und Vermeidung führen nicht dazu, dass diese Übergriffe weniger werden, dass Frauen selbstbewusst ihre Rechte im öffentlichen und privaten Raum einfordern.

Es wäre für die Polizei eine gute Gelegenheit gewesen, (potenzielle) Täter auf den neuen Straftatbestand des §184i des StGBs hinzuweisen und Frauen über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum ist jetzt strafbar! Es ist verboten, eine andere Person „in sexuell bestimmter Weise körperlich zu berühren und so zu belästigen“.

Das Recht aller Menschen auf ein Leben in Würde und körperlicher Unversehrtheit muss im öffentlichen Bewusstsein verankert werden. Dafür steht die Reform des Sexualstrafrechts von 2016 - „Nein heißt Nein“. Die Strafandrohung reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei, in besonders schweren Fällen von fünf Jahren. Für diesen Paradigmenwechsel haben wir lange gekämpft – und ja, wir holen uns die Nacht zurück!