Neues Pflegegesetz

Es geht immer um den Einzelfall

Die Reform rückt den Grad der Selbstständigkeit in den Vordergrund.

16.02.2017

Von Fred Keicher

Seit Januar ist das neue Pflegestärkungsgesetz, kurz PSGII, in Kraft. Es arbeitet nicht mehr mit drei Pflegestufen, sondern mit fünf Pflegegraden, es gilt für körperlich beeinträchtigte ebenso für Demenzkranke und legt den Schwerpunkt auf ambulante Pflege. Und wirft trotzdem viele Fragen auf. Zu einer Informationsveranstaltung hatten am Dienstag die VdK-Ortsverbände Walddorf/Rübgarten und Dettenh...

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