Teure Fahrkosten zur Schule

Elterninitiative rät, vorsorglich zweifach Zahlungsvorbehalt zu erklären

Eltern von Kindern, die mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule fahren, lassen nicht locker: Sie erklären derzeit ihren Zahlungsvorbehalt. Er ist die Voraussetzung dafür, eventuell einmal die Kosten zurückfordern zu können.

18.02.2016

Von Ute Kaiser

Symbolbild: Kuball

Symbolbild: Kuball

Kreis Tübingen. Die Auseinandersetzung um die Kosten für die Fahrt schulpflichtiger Kinder mit Bus und Bahn währt schon lange. Die Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“ wollte die Sache vorantreiben. Kurz vor Weihnachten reichte sie (wie berichtet) ihre Klage zur Kostenfreiheit der Schülerbeförderung beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen ein.

Eine der zwei Musterklagen betreibt Theo Keck, der Vorsitzende des Rottenburger Gesamtelternbeirats (GEB). In ihr geht es um eins von seinen beiden schulpflichtigen Kindern und einen Streitwert von 457,20 Euro für zwölf Monatsfahrkarten. Ende Dezember hatte Keck damit gerechnet, dass es drei bis vier Monate bis zum Verhandlungstermin in Sigmaringen dauern dürfte. Inzwischen geht die Elterninitiative davon aus, dass das Gerichtsurteil erst Ende des Jahres zu erwarten sei.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen habe mittlerweile festgestellt, dass die Klage eine „grundsätzliche Klärung der Frage, ob ein Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung besteht“, erfordere, wie es in einer Mitteilung der Initiative heißt. Damit könnte das Urteil in der Folge für alle Eltern in Baden-Württemberg gelten.

Die Materie ist kompliziert. Keck sagte gegenüber dem TAGBLATT, dass „die Gegenseite den Antrag gestellt“ habe, die Verhandlung „auf Mitte April zu terminieren“. Keck hat (wie berichtet) den Landkreis als sogenannten Aufgabenträger verklagt. Doch das Land wolle die Sache an sich ziehen. „Die Frage, wer eigentlich die Gegenseite ist, muss noch geklärt werden“, sagt Keck.

Obwohl noch nichts entschieden ist, empfehlen der Rottenburger Gesamtelternbeiratsvorsitzende und sein Tübinger Pendant Martin Lindeboom den Eltern von Fahrschülern, vorsorglich ihren Zahlungsvorbehalt zu erklären und an den Aufgabenträger – für Schulen im Kreis Tübingen ist das der Landkreis – und an den sogenannten Beförderer zu schicken. Für Tübingen sind das die Stadtwerke Tübingen, für Ammerbuch und Kusterdingen RAB Zug/Bus, für Dettenhausen Regiobus Stuttgart und für Kirchentellinsfurt DB Regio / RAB Zug Bus. Sofern Eltern das gemacht haben, könnten sie rückwirkend einen Anspruch auf bereits gezahlte Eigenanteile haben – allerdings nur für den Fall, dass das Gericht die Rechtswidrigkeit der Kostenerhebung feststellt.

Zweithöchster Posten im Etat von Familien

Das wäre im Sinn des Landesfamilienrats. Denn der hat längst angeregt, „die notwendige Schülerbeförderung grundsätzlich kostenlos anzubieten und in Stadtgebieten die 3-Kilometer-Grenze aufzuheben“. Die Fahrten mit dem ÖPNV zur Schule sind nach den Wohnkosten der zweithöchste Ausgabenposten für Familien, heißt es im Armuts- und Reichtumsbericht des Landes. Wohl auch deshalb trafen bei der Elterninitiative schon in den Fasnetsferien massenhaft Anfragen zum Zahlungsvorbehalt ein. „Wir gehen stramm auf die tausend zu“, so Keck.

Die Eltern aus dem Kreis Tübingen lassen auch deshalb nicht locker, weil sich die Landespolitiker aller Parteien bisher zu der Frage der Schülerbeförderung und deren Kosten „kaum äußern“, wie Lindeboom kritisiert: „Alle verweisen nur auf das Finanzausgleichsgesetz.“ Auch die grün-rote Landesregierung habe sich des Themas nicht angenommen, so der Vorwurf der Elternvertreter. Es scheine, als könnte Grün-Rot sich nicht mehr an Forderungen aus Oppositionszeiten erinnern.

Die Schülerbeförderung wird deshalb auch ein Thema beim schulpolitischen Podium mit den lokalen Kandidaten der vier im Landtag vertretenen Parteien sein. Dazu laden die Gesamtelternbeiräte Tübingen und Rottenburg alle Eltern aus dem Kreis am Donnerstag, 25. Februar von 19 Uhr an (Einlass: 18.30 Uhr) in die Rottenburger Festhalle ein.

Info: Unter www.elternrechte-bw.de finden sich ausführliche Informationen zur Schülerbeförderung, zur Klage und zum Zahlungsvorbehalt. Die Initiative finanziert sich nur durch Spenden.

Zum Artikel

Erstellt:
18.02.2016, 21:19 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 43sec
zuletzt aktualisiert: 18.02.2016, 21:19 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!