Zweifel an der Fußfessel

Elektronische Überwachung im Expertenurteil: Viel Arbeit, fraglicher Nutzen

Elektronische Fußfesseln schränken Grundrechte ein und bedeuten viel Arbeit für Behörden: Tübinger Kriminalwissenschaftler raten deshalb davon ab, diese Art der Überwachung weiter auszubauen.

13.03.2016

Von MADELEINE WEGNER

Mit so einer elektronischen Fußfessel werden in Deutschland momentan etwa 75 Menschen überwacht, vor allem auf Bewährung Freigelassene. Foto: dpa

Mit so einer elektronischen Fußfessel werden in Deutschland momentan etwa 75 Menschen überwacht, vor allem auf Bewährung Freigelassene. Foto: dpa

Tübingen. Rund um die Uhr elektronisch überwacht werden derzeit rund 75 Menschen in Deutschland, davon sechs in Baden-Württemberg: Die Straftäter, die Sexual- oder Gewaltdelikte begangen haben und meist erheblich vorbestraft sind, tragen eine elektronische Fußfessel.

Über Fußfesseln wurden im vergangenen Jahr mehrfach diskutiert: Die Justizminister der Länder berieten in Stuttgart über einen häufigeren Einsatz. Und nach den Anschlägen in Paris forderte CDU-Landtagsfraktionschef Guido Wolf Meldeauflagen und Fußfesseln für mögliche Terroristen.

Doch welche Auswirkungen hat die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" (EAÜ) bei gefährlichen Straftätern? Das haben Tübinger Wissenschaftler vom Institut für Kriminologie im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersucht.

Ein Ergebnis der bundesweiten Studie: Die EAÜ bedeutet "einen erheblichen Aufwand für die beteiligten Behörden". Besonders der Bewährungshilfe und der Führungsaufsichtsstellen beschere die elektronische Fußfessel deutlich mehr Arbeit - durch viele eingehende Alarmmeldungen, die dann auch bearbeitet werden müssten. Die von den Tübinger Wissenschaftlern befragten Mitarbeiter in der Justiz und bei der Polizei sähen das neue Instrument dennoch verhalten positiv, lediglich die Bewährungshilfe äußere sich kritischer.

Das Forscher-Team um den Kriminologen und Leiter der Studie Jörg Kinzig hat für die Untersuchung Experten aus allen Bundesländern befragt. Zudem haben die Wissenschaftler 2014 die Akten zu den damals aktuellen 74 Fällen analysiert. Zusätzlich haben die Kriminologen mit vier betroffenen Straftätern Einzelinterviews geführt.

Dabei zeigte sich auch, dass die elektronische Fußfessel tief in Grundrechte Betroffener eingreife. Außerdem sei bisher nicht nachgewiesen, inwieweit die Fußfessel tatsächlich von neuen Straftaten abhalte. Die Tübinger Kriminologen raten deshalb davon ab, den Einsatz der elektronischen Fußfessel auszuweiten. Dennoch gebe es durchaus sinnvolle Anwendungsbereiche.

Beim Einsatz von elektronischen Fußfesseln gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Mit 45 Fällen hat Bayern die meisten, umgerechnet auf die Bevölkerungsdichte liegt Mecklenburg-Vorpommern vorn. Die genauen Ursachen für die regionalen Unterschiede sind noch nicht geklärt.

Das Prinzip der Fessel: Ein am Fußgelenk befestigter GPS-Empfänger sendet den Aufenthaltsort des Verurteilten an eine zentrale Überwachungsstelle in Hessen. "Diese Technik funktioniert im Prinzip gut, auch wenn immer wieder Schwierigkeiten bei der Akku-Laufzeit der Geräte festzustellen sind", sagt Anne Bräuchle, hauptverantwortliche Mitarbeiterin der Studie. Bei 72 Prozent der Verurteilten wurde durch die Fußfessel auch ein Gebiet überwacht, in dem sie sich aufhalten mussten ("Gebotszone") oder, das sie nicht betreten durften ("Verbotszone"). "Insbesondere, wenn dadurch eine Person, etwa ein früheres Opfer, geschützt werden kann, erscheint eine per Fußfessel überwachte Verbotszone sinnvoll", sagt Bräuchle.

Die Überwachten seien durch die Fußfesseln in ihrem Lebensalltag teils erheblich eingeschränkt. Da die Betroffenen regelmäßig den Akku des Geräts laden müssen, sei es für manchen schwierig, einen Beruf auszuüben und zurück ins gesellschaftliche Leben zu kehren.

Das Fazit der Forscher: Die Fußfessel ist kein Allheilmittel zur Verhinderung schwerer Straftaten. Sie könne jedoch ein Baustein von vielen im Rahmen der Führungsaufsicht sein. Dabei dürfe nicht vergessen werden, so die Wissenschaftler, "dass entlassene Straftäter nicht nur überwacht, sondern auf dem Weg ihrer Resozialisierung betreut und gestützt werden müssen".

Die elektronische Überwachung wurde 2011 in das deutsche Recht eingeführt. Mit der Fußfessel sollten vor allem ehemalige Sicherungsverwahrte überwacht werden, die nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte frei kamen, aber noch als gefährlich galten. Heute werden vor allem Menschen überwacht, die eine längere Gefängnisstrafe voll verbüßt haben.

Elektronische Überwachung im Expertenurteil: Viel Arbeit, fraglicher Nutzen