Judith Röschner über einen folgenschweren Friseurbesuch

Ein ganz und gar haariger Zivilprozess

Nicht jeder Mann legt auf das Aussehen der eigenen Haarpracht überaus großen Wert. Da ist es nicht verwunderlich, dass es so manchem, der in Sachen Frisuren kein Meister ist, nicht wie Schuppen von den Haaren – pardon, Augen – fällt, wenn mit dem Schopf anderer mal etwas nicht stimmt.

21.03.2017

Von Judith Röschner

So auch Sierk Hamann, Richter am Reutlinger Amtsgericht, der sich deswegen kürzlich bei einem Fall sichtlich schwertat, über den Schopf einer Klägerin zu befinden.Cut. Erstmal auf Anfang. Die Frau hatte einen Friseur wegen „vorgeblich misslungener Haarfärbung“ auf knapp 3000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Dieser wies die Forderung zurück – und so lagen sich Friseur und Kundin je...

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Erstellt:
21.03.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 12sec
zuletzt aktualisiert: 21.03.2017, 01:00 Uhr

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