Milliarden-Sanierungsstau an der Uni

Ein Papier mit Sprengstoff

Die Kommission für Hochschulbau mahnt nicht nur massiven Investitionsstau an den Unis an. Sie kritisiert auch das Finanzministerium – und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.

17.10.2017

Von JENS SCHMITZ

Volles Haus in einem Hörsaal der Uni Tübingen: Für den Erhalt der Bausubstanz an den Hochschulen bräuchte es Milliarden. Foto: DPA

Volles Haus in einem Hörsaal der Uni Tübingen: Für den Erhalt der Bausubstanz an den Hochschulen bräuchte es Milliarden. Foto: DPA

Stuttgart. Deutlicher kann man den Verfall der Hochschulen im Südwesten wohl kaum beschreiben – zumindest, wenn man in einer Expertenkommission sitzt. Die Investitionen in den Hochschulbau seien in der Vergangenheit „deutlich hinter dem allein für den Bestandserhalt notwendigen Maß zurückgeblieben“, heißt es in dem 27-seitigen Papier der „Kommission zur Finanzierung des universitären Hochschulbaus“, das dieser Zeitung vorliegt. Das Gremium war auf Initiative der Landesrektorenkonferenz eingerichtet worden. „In der Folge ist ein hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufgelaufen (?), der dringend notwendige Zukunftsinvestitionen in die baulich-technische Infrastruktur (?) merklich bremst“, schreiben die Autoren des Papiers weiter.

Die neun Unis im Südwesten haben der Kommission Finanz-Bedarfe von 5,93?Milliarden Euro gemeldet. Hinsichtlich der vier Uni-Kliniken, für die das Land zuständig ist, verweist der Bericht auf ein Gutachten aus dem März, das bis 2022 einen Investitionsbedarf von rund 3,2 Milliarden Euro prognostiziert.

Die Kommission fordert einen Investitionsschub. Dabei wird die Digitalisierung zu den teuersten Faktoren gerechnet. Es gibt aber auch eine gute Botschaft: „Der aus der Binnenperspektive der einzelnen Universitäten prognostizierte Bedarf ist aus Sicht der Kommission deutlich zu hoch und könnte auf ein realistischeres Niveau gesenkt werden“, heißt es in dem Papier. Dazu bedürfe es allerdings einer „koordinierten, übergreifenden und strategischen Bedarfsplanung“.

Dahinter verbirgt sich politischer Sprengstoff: In zwölf „Empfehlungen“ bemängeln die Experten unter anderem, dass Entscheidungen über Sanierungen „letztlich im Finanzministerium und nicht im Wissenschaftsministerium“ getroffen würden – und „die Detailsteuerung durch das Finanzministerium bzw. den Landesbetrieb ,Vermögen und Bau? das Fortkommen“ aus Sicht der Unis und Kliniken erschwere. Das Finanzministerium entscheide unter Umständen über strategische Fragen der Wissenschaft, heißt es: „Diese Verlagerung von Kompetenzen sollte nach Auffassung der Kommission unbedingt vermieden werden.“

Ineffiziente Planung

Die Planung sei viel zu kleinteilig und somit ineffizient, rügen die Autoren zudem. Die für Hochschul- und Forschungsgebäude angesetzte Lebensdauer von 50 bis 65 Jahren sei heutzutage „deutlich zu lang“. Mit den Unterhalts- und Betriebskosten gerate der Löwenanteil bei der Planung oft aus dem Blick.

Das Gremium rät zu einer übergreifenden Strategie mit dem Ziel, „Standorte zu profilieren und komplementär zueinander zu entwickeln“ – Synergieeffekte ausdrücklich erwünscht. Diese Planung soll „unter der Koordination“ beziehungsweise „Federführung“ des Wissenschaftsministeriums stattfinden, heißt es in dem Dokument wiederholt.

Doch die Kommission blickt auch über den öffentlichen Sektor hinaus: „Angesichts der sogenannten ,Schuldenbremse? werden künftig auch private Gelder für den Hochschulbau eingesetzt werden müssen“, heißt es in dem Bericht. Universitäten und Kliniken müssten dafür in die Lage versetzt werden, Kapitalflüsse professionell und verlässlich zu planen. Das Land soll außerdem „Betreibermodelle“ prüfen.

Am Beispiel des „Mathematikon“ an der Universität Heidelberg diskutieren die Autoren neben Mietmodellen Projekte, bei denen Kapitalgeber im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) ein Teileigentum behalten. Der 2016 eröffnete „Mathematikon“-Komplex besteht zu einem Drittel aus Räumlichkeiten, die die Klaus Tschira Stiftung der Universität überlassen hat. Zwei Drittel vermietet die Stiftung als Kapitalanlage an Laden- und Gastronomiebetriebe.

Eine Chance für mehr Effizienz sieht der Bericht auch darin, Universitäten Bauherrenschaften zu übertragen. Die Autoren verweisen auf ein Experiment am Karlsruher Institut für Technologie. Allerdings sähen nicht alle baden-württembergischen Unis sich dafür personell gerüstet.

Den Bund betrifft der letzte und weitestreichende Vorschlag: „Das Kooperationsverbot im Hochschulbau sollte aufgehoben und das Zusammenwirken von Bund und Ländern im gesamten Bereich der Infrastrukturplanung und -finanzierung neu gestaltet werden.“ Berlin habe im Grundgesetz die Möglichkeit geschaffen, sich an kommunale Bildungsinfrastruktur zu beteiligen, und engagiere sich auch beim Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen.

Die Kommission hält „über Sonderprogramme hinausgehende Maßnahmen für den Erhalt und den Ausbau der Hochschulinfrastruktur sowie ein zusätzliches Programm für die Digitalisierung“ auf Bundesebene für unerlässlich. Auch die Infrastrukturplanung der Länder benötige eine übergreifende Koordination: „Die Weichenstellung für zukunftsentscheidende Investitionen darf nicht weiter dem Zufall überlassen bleiben.“

Ohne Südwest-Stallgeruch

Die „Kommission zur Finanzierung des universitären Hochschulbaus in Baden-Württemberg“ wurde Anfang 2017 vom Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz initiiert und vom Generalsekretär der Volkswagenstiftung zusammengestellt. Ihre Mitglieder stammen allesamt nicht aus Baden-Württemberg. Dem Bericht zufolge hat sie Vertreter der Landes-Universitäten und -Kliniken sowie des Wissenschafts- und Finanzministeriums angehört. Zusätzlicher Rat sei aus Beratungsunternehmen, Bauabteilungen außeruniversitärer Institutionen und dem ländereigenen HIS-Institut für Hochschulentwicklung eingeflossen.

Foto: SWP GRAFIK

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Erstellt:
17.10.2017, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 09sec
zuletzt aktualisiert: 17.10.2017, 06:00 Uhr

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