Rottenburg

Draufschütten

Öffentlicher Hochwasserschutz sollte konsequent gehandhabt werden.

24.10.2017

Von Andreas Kroll, Rottenburg

Öffentlicher Hochwasserschutz ist zu besichtigen an der L 389 zwischen Dettingen und Hemmendorf.

Hier am Krebsbachtal eine Baustelle zur Errichtung einer Sperranlage gegen Überflutung, ein paar Meter weiter die Stilllegung des Parkplatzes an der Landstraße. Ganz nach dem Ursache-Wirkungsprinzip für Hochwasser und Überflutungen werden hier teure Bauten hochgezogen und dort die Asphaltdecke auf dem Parkplatz nicht abgefräst, sondern einfach mit etwa 20 Zentimeter Erdschicht abgedeckt – öffentliche Entsiegelung also quasi, bravo!

Weitere öffentliche Entsiegelungsflächen wären beispielsweise Rückbau (Verschmälerung durch Abfräsen) der alten Verbindungsstraße von Rottenburg nach Weiler im Kreuzerfeld-Süd oder der alten Verbindungsstraße nach Wendelsheim. Hinter der Theoderichkapelle gelangt man noch auf zirka 450 Meter zweispurig zu den Wochenendgrundstücken. Damals beim Bau der Osttangente war Hochwasserschutz noch nicht en vogue oder das eingeplante Budget zum Rückbau ist anderweitig verwendet worden. Es ist ja wohl auch kein finanzieller Druck: Die Stadt zahlt an sich selbst ja keine Niederschlagsgebühr für versiegelte Flächen. Zumindest eine Fahrbahnhälfte = 14 Ar ließe sich unter Nutzungsbeibehaltung problemlos abfräsen.

Kann man dann als Privatperson seine asphaltierte Hofeinfahrt mit dem Draufschütten von etwas Erde also auch zur niederschlagsgebührenfreien Rasenfläche – frei nach dem Beispiel der Parkplatzstilllegung zwischen Dettingen und Hemmendorf – entsiegeln und umwandeln?