Trauern

Die einen sind empört, die anderen wollen nicht sprechen

Mehrere Gemeinderäte echauffierten sich über das Verbot nicht-christlicher Trauerfeiern in der Sülchen- und Klausenkirche.

30.11.2017

Von Ulrich Eisele

Die Sülchenkirche mit Altar und Ambo ist ein geweihter Ort. „Da lass‘ ich nicht jemanden wie einen kommerziellen Trauerredner hinstehen, wie wenn’s nur ein Tisch oder ein Pult wäre“, sagt Pfarrer Kiebler. Archivbild

Die Sülchenkirche mit Altar und Ambo ist ein geweihter Ort. „Da lass‘ ich nicht jemanden wie einen kommerziellen Trauerredner hinstehen, wie wenn’s nur ein Tisch oder ein Pult wäre“, sagt Pfarrer Kiebler. Archivbild

Ein Nachspiel hatte die Diskussion ums Verbot nicht-christlicher Trauerfeiern in der Sülchen- und Klausenkirche am Dienstagabend im Gemeinderat. Unterm Punkt „Anfragen von Stadträtinnen und Stadträten“ sprach Volkmar Raidt (FB) das Thema an und öffnete damit offenbar die Schleusen für angestauten Ärger.

„Eine „Ungeheuerlichkeit“ nannte Christian Hörburger (Die Linke) das Verbot, auch wenn Dompfarrer Harald Kiebler dem SCHWÄBISCHEN TAGBLATT gegenüber „einen Verhandlungsspielraum angedeutet“ habe. Er halte das für einen „absolut hinterwäldlerischen Vorgang, 400 Jahre hinter der Zeit her“, sagte er. Es sei auch nicht akzeptabel, dass nun die bürgerliche Gemeinde einspringen müsse und für nicht-christliche Trauerfeiern extra zwei neue Trauerhallen bauen.

Darauf geriet Oberbürgermeister Stephan Neher ziemlich in Fahrt. Zuerst erklärte er den Gemeinderäten den Unterschied zwischen Kirchenmitgliedschaft und Bürgerrecht. Das eine könne man sich aussuchen, das andere nicht, sagte er. Die Stadt sei verpflichtet, allen Bürgern einen Raum für eine würdige Trauerfeier zur Verfügung zu stellen, die Kirche hingegen im Recht, wenn sie Nichtchristen ausschließe.

Für die Entscheidung der Dom- und der Morizgemeinde äußerte Neher Verständnis: „Ich finde die Entscheidung nachvollziehbar. Die meisten treten doch aus der Kirche aus, um Geld zu sparen. Das hat doch nichts mit Menschlichkeit oder Nächstenliebe zu tun, so eine Entscheidung. Wer kein Verständnis für einen geweihten, heiligen Raum hat, braucht dort auch nicht zum Schluss aufgebahrt werden.“

„Ich denke, es ist ein Kommunikationsproblem gewesen“, lenkte Margarete Nohr (SPD) ein. Beide Seiten hätten Fehler gemacht – der Dompfarrer ebenso wie Neher. „Es stand nicht im Kirchenblättle“, sagte Nohr, „und umgekehrt hätten auch Sie uns ausführlich in öffentlicher Sitzung informieren müssen. Sie haben das nur mal so in nichtöffentlicher Sitzung erwähnt.“

Unterstützung bekam sie von ihrem Nebensitzer, Ordinariatsrat a.D. Hermann Josef Steur, der bestätigte: „Weder die Kirchengemeinde, noch Sie (Neher) haben etwas gesagt. Deswegen muss man das sagen dürfen, dass das schlecht kommuniziert war.“ Und Erika Piscart (SPD) meinte: „Das war nur so in einem Halbsatz von Ihnen, dass man das gar nicht so richtig glauben konnte. Ich dachte, das kann nicht sein. Und dann wird in dem TAGBLATT-Artikel vom Dompfarrer noch gefragt, warum wir uns nicht bei ihm gemeldet haben! Ich werde überall bei uns auf der Straße auf das Thema angesprochen.“

Kritik, dass die beiden SPD-Gemeinderätinnen das Thema in einem Leserbrief angeschnitten hatten (am 24. November im SCHWÄBISCHEN TAGBLATT), kam von Christian Biesinger (JA): „Jeder weiß hier, dass ich und Hermann Sambeth im Kirchengemeinderat sind. Da hätte man uns auch mal fragen können, bevor man einen Leserbrief schreibt.“

„Es hätte eine andere Lösung gegeben“, meinte zum Schluss Emanuel Peter (Die Linke). Er halte es für eine „unbändige Unterstellung“, dass Menschen, die nicht Mitglied einer Kirchengemeinde seien, „unchristlich genannt werden“. Der Gymnasiallehrer im Ruhestand erinnerte an Gotthold Ephraim Lessings bald 240 Jahre alte Ringparabel aus „Nathan der Weise“, die eine aufgeklärte Antwort auf die Frage nach dem rechten Glauben und religiöser Toleranz gebe.

Entscheidungsbefugt sind Bischof oder Pfarrer

Für unseren am Samstag erschienenen Artikel „Kein Ort für Trauerredner“ fragten wir auch bei der Deutschen Bischofskonferenz nach: „Gibt es eine Regelung der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit nicht-christlichen Trauerfeiern?“

Folgende Antwort vom Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz Matthias Kopp erreichte uns nun: „Zum Umgang mit nicht-christlichen Trauerfeiern in einer katholischen Kirche gibt es keine offizielle Regelung seitens der Deutschen Bischofskonferenz. Die Entscheidung, ob eine solche Trauerfeier in einer Kirche stattfinden kann, liegt beim zuständigen Bischof beziehungsweise Pfarrer. Bei einer Trauerfeier in einer christlichen Kirche sollte der christliche Glaube aber präsent sein.“