Kommentar · Studentische Selbstverwaltung

Der liebe Staat und die Studierendenschaft

Wie haben die Studierenden gekämpft, jahrzehntelang, für die „verfasste Studierendenschaft“ und gegen den bösen „Kastra“, die staatlich begrenzte („kastrierte“) Studentenvertretung. Wie ein Mantra wurde auf jeder „Stud-VV“ die Forderung nach Abschaffung des „Kastra“ erhoben.

20.01.2017

Von Ulrich Janßen

Verantwortlich für den „Kastra“ war der damalige Ministerpräsident Filbinger. Der stramm rechte CDU-ler mit Nazi-Vergangenheit verbot den Studierenden, sich zu politischen Fragen offiziell zu äußern. Ihre Interessensvertretung, den „AStA“, unterstellte er dem Senat, die Finanzen überwachte die Zentrale Verwaltung. Filbingers Ziel war es, „den linken Sumpf an den Hochschulen trockenzulegen“.

Das ist gründlich misslungen. Mit dem Staat als verlässlichem Gegner fühlten sich die Studierenden in ihrem Sumpf ganz wohl. Sie blieben mehrheitlich links und meldeten sich fortan als Fachschaftsräte-Vollversammlung politisch zu Wort.

Bis 2014. Da erfüllte die grün-rote Landesregierung mit dem neuen Hochschulgesetz auf einmal alle Wünsche der Studierenden. „Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst“, heißt es im Gesetz. Und das war ernst gemeint.

Schon bald zeigte sich, dass die Selbstverwaltung in der Praxis nicht so einfach und vor allem mit Arbeit verbunden ist. Die Strukturen, die sich die Studierenden im Jahr 2013 gegeben hatten, sind nämlich, vorsichtig formuliert, nicht besonders effektiv. Und sie sind leider auch nicht besonders attraktiv.

Die Studierenden wollen heute zügig ihren Bachelor oder Master erledigen und in der Freizeit vielleicht noch etwas Party machen. In die Gremien zieht es nur wenige. Diejenigen, die sich die Arbeit noch antun, ernten statt Dank vor allem Kritik und Häme, wie man an der Reaktion auf die Veröffentlichung des Haushalts sehen kann.

Etwas Kritik ist sicher berechtigt. Der Kanzler der Universität Tübingen, der zwar formell die Rechtsaufsicht hat, sich aber in die Haushaltsführung der Studierenden nicht einmischen darf, wartete immerhin zwei Jahre, bis im Dezember 2016 erstmals ein Haushalt bei ihm eingereicht wurde. Das muss nicht sein. Mehrfach gab er den Studentenvertretern den Rat, sich professionellere Strukturen zuzulegen und vor allem auch eine/n Haushaltsbeauftragte/n mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen einzustellen oder zumindest einen Steuerberater zu engagieren. Doch irgendwie scheiterte das immer an irgendwas.

Jetzt immerhin hat der Studierendenrat seinen ersten Haushalt vorgestellt. Auch ein Steuerberater wurde beauftragt. Ein bisschen was tut sich also. Aber es könnte und sollte mehr sein.

Die Studierenden erwarten von ihrer Vertretung heute statt eines politischen Selbstbestätigungsprogramms eher guten Service, gelegentlich mal eine coole Veranstaltung und sicher auch einen ansprechenden Facebook-Auftritt. Auf langwierige Geschäftsordnungsdebatten legen sie keinen Wert. Die tapferen Streiter für die verfasste Studierendenschaft müssen das zur Kenntnis nehmen. Die Zeiten haben sich geändert.

Immerhin sieht man am Beispiel der Studentenvertretung, dass es auch seine Vorteile haben kann, wenn der Staat ein wenig böse ist und einen guten Feind abgibt. An dem Tag, an dem mal wieder ein großer Sumpftrockenleger sein Amt antritt, hat das auch etwas Tröstliches.

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Erstellt:
20.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 21sec
zuletzt aktualisiert: 20.01.2017, 01:00 Uhr

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