Dönermesser-Prozess: lebenslange Haft

Der Angeklagte im Dönermesser-Prozess am Landgericht ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden

Die Richter sprachen ihn des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem stellten sie die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung erschwert wird (Aktenzeichen 5 Ks 26 Js 15235/16).

07.04.2017

Von dpa/lsw

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Tübingen. Der 22-Jährige hatte laut Anklage am 24. Juli 2016 in Reutlingen seine damalige 45-jährige Freundin und Kollegin in einem Restaurant mit einem Dönermesser getötet. Außerdem verletzte er bei einem Amoklauf in der Innenstadt zwei Menschen.

Der Angeklagte bewaffnete sich in der Küche des Restaurants mit einem Messer, das zur Zerteilung von Lämmern gedacht ist, und schlug damit zunächst einem Imbissgast eine tiefe Wunde ins Gesicht. Danach jagte er die hinzugekommene Freundin durch die Stadt, holte sie auf ihrer Flucht ein und tötete sie mit mindestens fünf Messerhieben. Die Frau verblutete. Zudem schlug er Autoscheiben ein und verletzte dabei eine weitere Frau. Dann versuchte er, ihren Beifahrer zu töten. Auf der Flucht wurde der Amokläufer angefahren und dadurch gestoppt.

Der Richter hielt den Angeklagten für uneingeschränkt schuldfähig. Zwischen dem Streit und dem Mord sei außerdem zu viel Zeit vergangen, um eine Affekthandlung anzunehmen. Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben aus Eifersucht gehandelt, weil er von einer weiteren Affäre der Frau erfahren hatte.