Schülerbeförderung: Rottenburger Vater scheitert mit Klage

Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Streit um Schülerbeförderungskosten abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Streit um Schülerbeförderungskosten die Klage eines Vaters aus Rottenburg abgewiesen.

21.07.2017

Von dpa/lsw

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

Sigmaringen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der von einer Elterninitiative unterstützte Mann hatte gegen den Landkreis Tübingen in Vertretung des Landes geklagt. Er wollte erreichen, dass der Kreis die vollständigen Schulbeförderungskosten seines Sohnes erstattet, da die bisher nur anteilige Erstattung aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter wiesen die Klage ab - warum genau, ist allerdings noch nicht bekannt: Die Urteilsbegründung liege derzeit noch nicht vor, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Kammer habe sich bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor allem mit der Frage beschäftigt, ob ein Einzelner aus einem völkerrechtlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten könne, sagte der Sprecher weiter. Denn die Bundesregierung habe in der Vergangenheit einen Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeschlossen, auf den sich auch der Kläger berufen habe. Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages sei es, Bildung unentgeltlich und für jedermann zugänglich zu machen, sagte der Gerichtssprecher. Der Kläger sei der Ansicht, dass auch die Landesverfassung von Baden-Württemberg davon betroffen sei, wenn die Bundesregierung sich zu diesem Ziel verpflichtet habe.

Die Initiative «Eltern für Elternrechte» hatte mit der Klage eigentlich einen Präzedenzfall schaffen wollen. Demnach belasten die Kosten für Schülerfahrkarten Familien mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr. Viele Familien seien durch dieses «verkappte Schulgeld» nicht in der Lage, ihren Kindern den Besuch der Schule zu ermöglichen, die ihren Begabungen entspricht, argumentierte die Initiative im Vorfeld. Die Beteiligten können gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen.