Ulm

Bauer weitet Ausnahmen von Studiengebührenpflicht aus

Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) bessert ihre Pläne zur Einführung von Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern nach.

10.02.2017

Von dpa/lsw

Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Ulm. Das berichtet die «Südwest Presse» (Samstag) unter Berufung auf die überarbeitete Gesetzesvorlage, die am Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden soll. Danach sollen Asyl- und Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive nun schon während des laufenden Anerkennungsverfahren von der Gebühr befreit werden können. Zudem wird für Studierende aus Entwicklungsländern das Kontingent gebührenfreier Plätze erhöht.

Überdies entfalle für Studierende aus Entwicklungsländern, die mithilfe eines Stipendiums in Baden-Württemberg studieren, die Bezahlpflicht. Neu werde der Status der «Forschenden Studierenden» eingeführt, der Kurzaufenthalte ohne Gebühren ermöglichen solle; Austauschstudenten sollen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ausgenommen werden, berichtet das Blatt.

Zum Wintersemester 2017/18 soll die Bezahlpflicht erstmals gelten, aber nur für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die neu beginnen. Bauer rechtfertige die Pläne damit, dass sie ansonsten Kürzungen im Wissenschaftsbereich vornehmen müsste. Der Satz von 3000 Euro pro Jahr liege weit unter den vom Land aufgewandten Kosten für die Lehre und falle im internationalen Vergleich moderat aus, zitiert die Zeitung aus dem Entwurf. Derzeit studieren mehr als 20 000 junge Menschen aus Nicht-EU-Ländern an Hochschulen im Land; Chinesen stellen mit rund einem Viertel die größte Gruppe.

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Erstellt:
10.02.2017, 21:13 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 34sec
zuletzt aktualisiert: 10.02.2017, 21:13 Uhr

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