Bundestagswahl

Bald Post von der Stadt zur Wahl

Wer Deutscher und über 18 Jahre ist, erhält die Wahlunterlagen. Wer sie bis 27. August nicht hat, sollte reklamieren.

18.08.2017

Von ran

Zwischen dem 19. und dem 26. August sollen die rund 61 000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Tübingen ihre Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 24. September erhalten, teilt die Stadtverwaltung mit. Wahlberechtigt sei, wer am Wahlsonntag 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Wahlbenachrichtigung informiere darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen. Wer bis Sonntag, 27. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bei der Stadtverwaltung unter Telefon 07071 / 204-1206 oder per E-Mail an wahlamt@tuebingen.de melden.

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann Briefwahlunterlagen anfordern – und zwar auf vier möglichen Wegen:

online unter www.tuebingen.de/wahlen (dafür braucht man die Wahlbenachrichtigung)

indem man die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in einem frankierten Brief an Universitätsstadt Tübingen, Fachbereich Kommunales, Am Markt 1, 72070 Tübingen schickt

per E-Mail an wahlamt@tuebingen.de. Die E-Mail muss Name, Vorname, Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen und das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses enthalten

persönlich ab Montag, 21. August, im Rathaus am Markt (geöffnet Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr), in den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau und in allen Verwaltungsstellen. Dazu muss man den Personalausweis oder Reisepass und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen. ST

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Erstellt:
18.08.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 39sec
zuletzt aktualisiert: 18.08.2017, 01:00 Uhr

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