Bürgerheim als Ausnahmefall

Architekten prüfen historische Bausubstanz wegen Landesheimbauverordnung

Zwei Verordnungen bereiten derzeit der Altenhilfe Tübingen (AHT) Kopfzerbrechen. In dem historischen Gebäude des Bürgerheims muss ein zweiter Fluchtweg für den Brand-Fall gebaut werden. Schwierig ist es aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes außerdem, die neue Landesheimbauverordnung in dem zentral gelegenen Pflegeheim zu realisieren.

11.02.2016

Von Christiane Hoyer

Tübingen.Die neue Bauverordnung – noch unter der CDU-Regierung im Jahr 2009 vom Landtag beschlossen – sieht vor: Alle Pflegeheime, die vor 1999 saniert oder gebaut wurden, müssen bis zum Jahr 2019 ausschließlich Einzelzimmer mit jeweils 14 Quadratmetern anbieten – und ein Bad, das sich jeweils zwei Bewohner teilen. Eine Wohngruppe soll maximal aus 15 Bewohnern bestehen. Von den Bestimmungen wäre ...

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