Bürgerheim als Ausnahmefall
Architekten prüfen historische Bausubstanz wegen Landesheimbauverordnung
Zwei Verordnungen bereiten derzeit der Altenhilfe Tübingen (AHT) Kopfzerbrechen. In dem historischen Gebäude des Bürgerheims muss ein zweiter Fluchtweg für den Brand-Fall gebaut werden. Schwierig ist es aus Gesichtspunkten des Denkmalschutzes außerdem, die neue Landesheimbauverordnung in dem zentral gelegenen Pflegeheim zu realisieren.
11.02.2016