Wegen des Messers droht hohe Strafe

Anklage wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei Hirschau erhoben

Die Staatsanwaltschaft klagt einen 37-jährigen Syrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes im Juni bei Hirschau an.

13.09.2017

Von hz

Symbolbild: Kuball

Symbolbild: Kuball

Die Staatsanwaltschaft hat bei der Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts Anklage gegen den 37-jährigen syrischen Asylbewerber aus Rottenburg erhoben, der im Juni bei Hirschau ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Bei der Tat habe der Mann im Hosenbund ein 28 Zentimeter langes Ausbeinmesser versteckt gehabt.

Nach bisherigen Erkenntnissen begegnete der Mann am Nachmittag des 22. Juni auf dem Radweg kurz vor dem Hirschauer Ortseingang der Zehnjährigen, die mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg war. Er soll ihr hinterhergefahren sein und ihr über den Rücken gestreichelt haben. Dann sei er gezielt mit seinem Rad in das des Mädchens gefahren, das dadurch stürzte. Sofort habe der Mann die Zehnjährige gepackt, bei einem Gebüsch in einen Heuhaufen gedrückt und festgehalten. Er soll sich auf die Zehnjährige gelegt und sie über der Kleidung im Genitalbereich berührt haben. Zu weiteren Handlungen sei es nur deshalb nicht gekommen, da das Mädchen laut um Hilfe rief und der Angreifer von Passanten überwältigt wurde, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeschuldigte, der seit Februar 2014 in Deutschland ist, sitzt seit dem 23. Juni in Untersuchungshaft. Er habe sich im Ermittlungsverfahren nicht zum Tatgeschehen geäußert, berichtet die Staatsanwaltschaft, welche die Tat als sexuellen Missbrauch von Kindern nach Paragraph 176 StGB in Tateinheit mit sexuellem Übergriff nach Paragraph 177 StGB wertet. Da der Mann ein Messer bei sich hatte, hält die Staatsanwaltschaft Absatz 7 von Paragraph 177 für erfüllt: „Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt.“ Das Strafgesetzbuch sieht hierfür einen Strafrahmen von 3 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.