Angst vor Blutrache

Im Prozess um den Hechinger Mord im Mafia-Stil wird heute das Urteil gesprochen

An Hechinger Landgericht soll am heutigen Mittwoch das Urteil im Mordprozess gesprochen werden. Das Urteil im Zwischen lebenslanger Haft und Freispruch ist alles möglich.

18.10.2017

Von HARDY KROMER

Große Anteilnahme am Tatort in Hechingen. Foto: Hardy Kromer

Große Anteilnahme am Tatort in Hechingen. Foto: Hardy Kromer

Hechingen. Umut K. war sofort tot. Von einer Pistolenkugel mitten ins Herz getroffen, brach der 22-jährige Kurde auf offener Straße zusammen. Zwei junge Italiener rasten in einem roten Fiat Punto davon. Der „Mord im Mafia-Stil“ am Abend des 1. Dezember 2016 in Hechingen schrieb überregional Schlagzeilen und trieb Schockwellen durch die Stadt. Auch heute noch, zehn Monate später, ist das Entsetzen im 19?000-Einwohner-Ort am Fuße der Burg Hohenzollern noch zu spüren.

Am heutigen Mittwoch erwarten die Angeklagten das Urteil. Von lebenslanger Haft bis Freispruch ist für die beiden Männer aus dem Tatfahrzeug alles drin. Es wird der 16.?Verhandlungstag im Schwurgerichtssaal des Hechinger Landgerichts, der einem Hochsicherheitstrakt gleicht. Keiner kommt ohne Körpervisitation hinein. Ein starkes Dutzend an Polizei- und Justizbeamten schützt jede Verhandlung.

„Akutes Bedrohungsszenario“

Der Grund: Es grassiert die Angst vor Rache und Selbstjustiz. Richter Hannes Breucker, der Vorsitzende der Großen Jugendkammer, sieht ein „akutes Bedrohungsszenario“. Im Gerichtssaal knistert die Atmosphäre zwischen kurdischen Familienangehörigen und Freunden des Opfers einerseits, einheitlich gekleidet in schwarze T-Shirts mit Umut-Konterfei, und den Sizilianern andererseits auf der Anklagebank und deren Umfeld auf den Zuschauerbänken. Ein Kurde fiel durch eine Kopf-ab-Geste Richtung Anklagebank auf und hat seitdem ein eigenes Verfahren am Hals. An einem anderen Tag schallte der Ruf „Mörder!“ durch den Saal, und draußen fuhr der Notarzt vor, weil es zu Nervenzusammenbrüchen kam.

Weiter verschärft wurden die Sicherheitsvorkehrungen, als in einem Parallelprozess, in dem es um Drogenhandel geht, bekannt wurde, dass ein Freund des erschossenen Umut K. „Vendetta“, italienisch für Blutrache, an die Wand der Vorführzelle geschrieben hatte.

Außerhalb des Gerichtsgebäudes lassen sich aber nicht alle Beteiligten rund um die Uhr schützen. Die letzte Freundin des Erschossenen musste für eine Zeugenaussage, in der sie weder sich selbst noch die Drogenhändler in Umut K.s Clique schonte, büßen: Zwei Unbekannte passten sie an ihrer Haustüre ab und schlugen ihr ins Gesicht.

Anklagevertreterin Andrea Keller eröffnete ihr Plädoyer dann auch mit einem Hinweis auf das staatliche Gewaltmonopol: „Es ist ausschließlich das Recht des Staates, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“

Ob dies aber nach einem mühsamen Indizienprozess gelingen wird? Glasklar scheint allein das Motiv für die tödliche Auseinandersetzung: Die beiden Hauptangeklagten, 21 und 22 Jahre alt, waren als blutige Anfänger in den Drogenhandel eingestiegen und dabei an gerissene Geschäftspartner geraten. Sie überließen zwei stadtbekannten Dealern, die die Staatsanwältin als „schwer kriminell“ einstuft, ein Kilo Marihuana auf Kommission und sahen von den erwarteten 5000 Euro Verkaufserlös keinen Cent.

Am 1. Dezember kam es zur offenen Konfrontation. Die geprellten Italiener steuerten im Fiat auf zwei Kontrahenten zu. Ein Schuss aus dem Beifahrerfenster traf den an den Geschäften wohl unbeteiligten Umut K., der seinem Dealer-Freund zu Hilfe geeilt war.

Nur das Motiv ist unumstritten

Ob tatsächlich auf das Opfer gezielt wurde oder die Kugel dem Nebenmann galt – so oder so als Warnung an andere Bandenmitglieder – blieb offen, ist nach Auffassung der Staatsanwältin aber auch unerheblich. In jedem Fall sei gezielt geschossen worden, um einen Menschen zu töten. Und ob der Beifahrer feuerte oder möglicherweise doch der Fahrer, ändere nichts an der gemeinsamen Täterschaft. Deshalb der Antrag: Beide Angeklagte sollen lebenslang hinter Gitter.

Gänzlich konträr dazu die Anträge der Verteidiger. Sie plädierten – so weit es das Tötungsdelikt betrifft – auf Freispruch. Die beiden Männer – beste Freunde und Mitglieder desselben Familienclans – hatten einander gegenseitig bezichtigt, plötzlich die Waffe gezogen und geschossen zu haben. Jeder für sich wollte gewissermaßen nur umständehalber dabei gewesen sein.

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Erstellt:
18.10.2017, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 50sec
zuletzt aktualisiert: 18.10.2017, 06:00 Uhr

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