Hechinger Mord · Das Opfer hatte keine Chance

Analyse von Schmauchspuren erbrachte nur ein „Mosaiksteinchen“ in der Aufklärung

Der junge Mann, der am 1. Dezember 2016 in Hechingen erschossen wurde, starb an einem sogenannten Verblutungsschock. Das berichtete der forensische Sachverständige im Prozess vor dem Hechinger Landgericht.

05.10.2017

Von koe

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

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Der Schuss traf ihn ins Herz, das daraufhin das Gehirn nicht mehr ausreichend mit Blut versorgte. Das Opfer hatte keine Chance, so der forensische Sachverständige Dietmar Benz beim letzten regulären Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Hechinger Landgericht.

Rund 35 Minuten lang hatten Rettungskräfte versucht, den 22-jährigen Bisinger wiederzubeleben. Doch nach einer solch schweren Verletzung am Herzen trete nach wenigen Minuten der Hirntod ein: „Auch bei einem daneben stehenden Notarzt hätte er nicht überlebt“, so Benz.

Immer noch unklar, wer den tödlichen Schuss abgab

Unklar ist weiter, ob Fahrer oder Beifahrer den tödlichen Schuss abgab. Eine Sachverständige erläuterte das Bild der Schmauchspuren auf der Jacke des 22-jährigen Angeklagten. Die Verteilung der Schmauchteilchen auf dem rechten Ärmel könne von einer Schussabgabe stammen. Allerdings sei auch nicht auszuschließen, dass die Partikel dorthin gelangten, weil der 22-Jährige nach der Waffe griff, als sein Kumpane den Abzug drückte. Da die Waffe nicht gefunden wurde, ist nicht bekannt, wo bei ihr genau der Schmauch austritt. Ob Fahrer oder Beifahrer geschossen haben ist deshalb gleich plausibel.

„Mosaiksteinchen“ in der Aufklärung

Benz hält die Version des 21-jährigen Angeklagten, wonach der Beifahrer geschossen habe, für die wahrscheinlichere. Bei diesem wurden auch Schmauchspuren an der rechten Hand, an seiner Mütze sowie an Stirn und Auge gefunden. Gleichwohl handle es sich bei den Schmauchspuren nur um ein „Mosaiksteinchen“ in der Aufklärung.

Verteidiger Rüdiger Kaulmann („Ich bin Sportschütze seit 25 Jahren“) hielt dem entgegen, dass man für einen gezielten Schuss am ausgestreckten Arm durch Kimme und Korn visieren müsse. Nach der Aussage des Mannes, der zum Tatzeitpunkt neben dem Getöteten stand, habe der Lauf jedoch nur wenige Zentimeter aus dem Beifahrer-Fenster herausgeragt. Das spräche dafür, dass der damalige Fahrer geschossen hat.

Mord-Merkmal: Habgier

Das Mord-Merkmal Habgier kommt laut Hinweis von Richter Hannes Breucker auch in Betracht. Nämlich dann, wenn die Angeklagten das Opfer oder den Mann neben ihm töten wollten, um Geschäftspartner unter Druck zu setzen, das versprochene Geld herauszurücken. Beim nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 11. Oktober, werden ab 9 Uhr die Plädoyers gehalten.

Der Stand des Verfahrens

Auf offener Straße erschossen wurde am 1. Dezember 2016 ein 22-jähriger Bisinger. Tatort war die sogenannte „Staig“ im Zentrum Hechingens. Zwei Angeklagte im Alter von 21 und 22 Jahren beschuldigen sich gegenseitig, aus einem Auto den Schuss abgegeben zu haben. Hintergrund der Tat sind offenbar Drogenschulden. Lange schien es so, als ob nicht der Getötete das Ziel der Täter war, sondern der Mann, der neben ihm stand. Das erscheint aber mittlerweile fraglich.

Info Vorsitzender Richter: Hannes Breucker; Richter: Schairer, Graf; Schöffen: Michael Schwindt, Renate Wannenmacher; Staatsanwältin: Andrea Keller; Verteidiger: Rüdiger Kaulmann, Tobias Glaenz, Falko Rauscher; Nebenkläger-Vertreter: Harald Stehr; Sachverständiger: Dietmar Benz.