Landgericht Tübingen

45-jähriger Reutlinger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung von Jugendlichen hat das Landgericht Tübingen einen 45-jährigen Mann aus Reutlingen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

28.07.2016

Von dpa/lsw

Tübingen. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen, dass sich der Reutlinger mit einer Lockmethode im Internet - dem so bezeichneten «Cyber-Grooming» - das Vertrauen von 13- bis 16-jährigen Mädchen erschlich und einige von ihnen misshandelte. Das Urteil erging neben weiteren Straftaten auch wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften, wie eine Sprecherin des Gerichts am Abend mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf zehn Jahre Haft plädiert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Die Plädoyers waren am Montag gehalten worden.

Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte zwei Jahre lang über eine Internetplattform Kontakt zu den Mädchen aufgenommen, ihnen Bilder und Videos seines Geschlechtsteils geschickt und sie zu Treffen aufgefordert. Mit fünf Mädchen kam es zu sexuellem Kontakt - oft erzwungenem Oralverkehr im Auto des Mannes. Das Vorgehen des Mannes der Kontaktsuche über das Internet wird von Medienexperten als «Cyber-Grooming» bezeichnet.

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Erstellt:
28.07.2016, 20:11 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 27sec
zuletzt aktualisiert: 28.07.2016, 20:11 Uhr

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