Drogendeals im Bota

27-Jähriger soll an Minderjährige verkauft haben

Weil er Marihuana an Minderjährige verkauft haben soll, ermittelt die Tübinger Staatsanwaltschaft gegen einen 27-jährigen Gambier aus Ammerbuch. Die Polizei nahm den Verdächtigen wegen Fluchtgefahr fest.

30.06.2016

Von lau

Symbolbild: © Danny Elskamp - Fotolia.com

Symbolbild: © Danny Elskamp - Fotolia.com

Ammerbuch/Tübingen. Zwischen April und Juli vergangenen Jahres soll der 27-Jährige einen Minderjährigen mehrfach mit Marihuana und Betäubungsmitteln versorgt haben. Die Deals mit dem 17-jährigen Kunden machte er im Alten Botanischen Garten (Bota) in Tübingen – über zehn Mal.

Ins Visier der Kriminalpolizei geriet der Gambier jetzt durch seinen damaligen Abnehmer. Der mittlerweile Volljährige brachte die Ermittler durch seine Aussage in einem anderen Verfahren auf die Spur des Dealers. Er bestätigte, Stoff von dem 27-Jährigen bekommen zu haben und identifizierte ihn zweifelsfrei auf Fotos. Die Polizei durchsuchte daraufhin am Dienstag dessen Zimmer in einer Ammerbucher Flüchtlingsunterkunft. Anschließend nahm sie den Beschuldigten vorläufig fest.

Der Tatverdächtige, der seit 2013 in Deutschland lebt, teilt sich in Anschlussunterbringung das Zimmer in Ammerbuch mit einem Mitbewohner. Die Polizei fand dort 1400 Euro Bargeld, das der 27-Jährige in seinem Bettzeug versteckt hatte. Woher das Geld kommt, wollte er nicht sagen.

Die Rauschgiftdeals mit Minderjährigen waren nicht die ersten Delikte, die dem Gambier nachgewiesen werden konnten. Bereits im Mai vergangenen Jahres war er „wegen Handels mit Betäubungsmitteln“ verurteilt worden, sagt Tatjana Grgic von der Tübinger Staatsanwaltschaft. Das Gericht verhängte damals eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, ausgesetzt auf drei Jahre. Dass er auch mit Minderjährigen ins Geschäft kam, konnte ihm im vergangenen Jahr nicht nachgewiesen werden.

Wegen Fluchtgefahr hat die Tübinger Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dass er während seiner Bewährungszeit erneut straffällig geworden war, so Pressesprecherin Grgic, fließe in die Bewertung mit ein.

Über das Strafmaß konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

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Erstellt:
30.06.2016, 17:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 30.06.2016, 17:00 Uhr

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