Sieben Jahre Haft für Missbrauch · Ein sehr gefährlicher Täter

23-jähriger Reutlinger wegen Vergewaltigung und geplanter Entführung zu sieben Jahren verurteilt

Die Jugendkammer verurteilte den 23-Jährigen aus Reutlingen zu sieben Jahren Haft. Staatsanwältin Rotraud Hölscher hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche acht Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.

28.06.2017

Von Madeleine Wegner

Die Liste der Straftaten ist lang, die der Vorsitzende Richter Armin Ernst gestern am Tübinger Landgericht bei der Urteilsverkündung vorgetragen hat. Dazu zählen der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen in fünf Fällen, Vergewaltigung, der Versuch der Beteiligung an einem Mord und an Kindesentführung. Außerdem unter anderem Besitz, Anfertigung und Verbreitung von kinderpornografischem Material. Die Jugendkammer verurteilte den 23-Jährigen aus Reutlingen zu sieben Jahren Haft. Staatsanwältin Rotraud Hölscher hatte in ihrem Plädoyer vergangene Woche acht Jahre Haft sowie Sicherungsverwahrung gefordert.

Die Urteilsverkündung war einer der wenigen Momente in diesem langen Prozess, in dem für einige Augenblicke das Grinsen aus dem Gesicht des Angeklagten verschwand. Die Verhandlung hatte sich über drei Monate gezogen. Grund dafür waren nicht nur mehrere zu vernehmende Zeugen, sondern vor allem die Masse an Beweismaterial, zu der auch zahlreiche Ordner mit Chatprotokollen gehörten.

Das Internet spielt eine zentrale Rolle in diesem Fall. So hat sich der Reutlinger schon früh über das Internet als Escort-Boy angeboten, um sich schließlich gegen Bezahlung vor allem mit älteren Männern zu treffen. Zu seinem eigenen sexuellen Vergnügen durchsuchte er Plattformen wie boytrap oder homo.net nach Jungen im Alter von 10 bis 18 Jahren. Mit einem 14-jährigen Jungen hat er sich mehrmals in seiner Reutlinger Wohnung getroffen, um Verkehr mit ihm zu haben. Dafür hat er dem Jungen Geld und Wertgegenstände gegeben. Außerdem hat er pornografische Bilder von dem posierenden Jungen gemacht.

Diese Fotos hat er genutzt, um per Internet den Jungen an andere Sexualpartner zu vermitteln. Tatsächlich war die Polizei dem Angeklagten auf die Spur gekommen, weil Angestellte eines Hotels auf den Jungen aufmerksam wurden, der sich dort mit älteren Männern getroffen hat.

Über das Internet hat der Reutlinger auch nach Komplizen für seinen Plan gesucht: Er wollte einen Jungen entführen, um ihn zu vergewaltigen, zu missbrauchen und zu misshandeln, anschließend sollte der Junge „entsorgt“ werden. In Thailand, wo er bereits einige Zeit gelebt hatte, wollte er ein Kinder-Bordell aufbauen. Einen Bekannten dort hatte er beauftragt, Kinder zu entführen, wofür er ihm Geld schickte.

Das Urteil sei kein großer Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz, sagte der Vorsitzende Richter, die aufgedeckten Taten seien lediglich die Spitze des Eisbergs. Im Internet gebe es eine „unglaubliche Menge“ an kinder- und jugendpornografischem Material, so Ernst. Um Minderjährige zu schützen, dürften vor allem die entsprechenden Internet-Foren nicht so leicht zugänglich sein: „Für Jugendliche ist es schwerer, Zigaretten zu kaufen, als sich auf Porno-Foren zu registrieren.“ In seinem letzten Wort habe der Angeklagte gesagt, Kinderpornografie bedeute, am sexuellen Missbrauch zu partizipieren. Darin sah der Vorsitzende zumindest einen ersten Ansatz von Reue. Die Polizei hatte über 17 000 kinderpornografische Bilder auf den Geräten des Angeklagten gefunden.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Stephan Bork hatte den Angeklagten als sehr gefährlich und Therapie bedürftig eingestuft. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung behielt das Gericht im Urteil jedoch lediglich vor. Der Angeklagte sei schließlich noch jung und bei ihm als Ersttäter sei nicht klar, welche Wirkung der Strafvollzug haben werde.

Info Vorsitzender Richter: Armin Ernst, Richterin am Landgericht: Diana Scherzinger, Beisitzer: Armin Müller, Schöffen: Margit Gärtner, Michael Schwarz; Staatsanwältin Rotraud Hölscher, Nebenklagevertreter: Andrea Sautter, Daniel Heuser; Verteidiger: Achim Unden; Sachverständiger: Stephan Bork.

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Erstellt:
28.06.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 41sec
zuletzt aktualisiert: 28.06.2017, 01:00 Uhr

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