09.03.2010 Drucken Empfehlen
[X]
 per eMail empfehlen


   

Claudia Pechstein gibt nicht auf

Viertes juristisches Verfahren soll Unschuld beweisen

Die gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein lässt nicht locker. Ihre Anwälte reichten gestern vor dem Ablauf der Frist eine Revisions-Schrift beim Schweizer Bundesgericht ein.

Anzeige


 

Berlin Ziel des Verfahrens ist es, die Sperre aufzuheben und die Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas wieder zu eröffnen.

Pechstein setzt damit ihre Ankündigung um, so lange auf juristischem Weg zu kämpfen, bis ihre Unschuld bewiesen ist. Möglich ist ein solches Revisionsverfahren jedoch nur, wenn die wegen erhöhter Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Athletin Beweismittel vorlegen kann, die ihr zum Zeitpunkt des Cas-Verfahrens am 25. November 2009 noch nicht zur Verfügung standen. "Im Fall Pechstein ist dies eine neue Messmethodik, die erst im Zuge technischer Weiterentwicklungen im Einsatz ist", erklärte ihr Anwalt Simon Bergmann.

Ihrem Antrag auf das Revisionsverfahren sind sechs medizinische Gutachten von Hämatologen aus Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden anhängig, die den Nachweis einer vorhandenen Blutanomalie bei Pechstein führen sollen. "Ich bin sicher, dass ich früher oder später voll umfänglich rehabilitiert werde", sagte Pechstein.

Noch nie zuvor war ein Sportler auf Grundlage des indirekten Beweises wegen eines erhöhten Blutwertes gesperrt worden. Nach ihrem Disziplinar-Verfahren vor dem Eislauf-Weltverband ISU am 30. Juni 2009, der Berufungs-Verhandlung vor dem Cas am 25. November und ihrer Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht ist es nun das vierte juristische Verfahren, in das sich Pechstein begibt. dpa.

09.03.2010 - 08:30 Uhr
Anzeige


Ihr Kontakt zur Redaktion