[X]
 per eMail empfehlen


   

AGB der TagblattCard

Teilnahmebedingungen

Hier sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie betreffen unsere Beziehungen zu Ihnen, unsere Leistungen, Kündigung und Beendigung sowie den Datenschutz.

Anzeige


 
1. Kundenbeziehung

1.1 Die TagblattCard wird vom Verlag Schwäbisches Tagblatt GmbH (nachfolgend Verlag genannt) herausgegeben. Die TagblattCard ist gültig bis zur Kündigung des Abonnements. Der Verlag erhebt eine einmalige Schutzgebühr für die TagblattCard in Höhe von 3,– Euro, die vom Karteninhaber bar in einer unserer Geschäftsstellen (Tübingen, Mössingen oder Rottenburg) bezahlt wird.

1.2 Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Schwäbische Tagblatt im Abonnement erhält. Ausgenommen davon sind preisermäßigte Sonderabonnements wie z.B. Semesterabos oder "3 für 2"-Abos. Die Tagblatt-Card trägt den Namen und die Kundennummer des Abonnenten. Die TagblattCard darf nur vom Abonnenten und seinen im Haushalt lebenden Familienangehörigen genutzt werden.
Änderungen gemeldeter Daten sind dem Verlag entweder schriftlich, telefonisch (0 70 71 - 9 34-22 1) oder per eMail an card@tagblatt.de mitzuteilen.

1.3 Die TagblattCard bleibt Eigentum des Verlages.

1.4 Ein Verlust der TagblattCard ist dem Verlag umgehend mitzuteilen. Es kann in diesem Fall eine Ersatzkarte angefordert werden. Für die Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,– Euro erhoben.

1.5 Durch die Beantragung der TagblattCard erklärt sich der Abonnent mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden.

2. Leistungen

2.1 Interessierten Abonnenten des Schwäbischen Tagblatts soll die Möglichkeit verschafft werden, Sonderkonditionen bei den jeweiligen Leistungspartnern (nachfolgend Partner genannt), im Rahmen der Verfügbarkeit ausgewählter Waren oder Dienstleistungen zu erhalten. Vertragspartner des Karteninhabers ist der jeweilige Partner, nicht der Verlag.
Der Verlag ist gegenüber dem Karteninhaber nicht verpflichtet, teilweise oder nicht gewährte Sonderkonditionen der Leistungspartner zu übernehmen. Sowohl die beteiligten Partner, als auch die zu Sonderkonditionen gewährten Waren und Dienstleistungen sind freibleibend. Der Karteninhaber hat also keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung gestellt bleiben (oder werden). Ein Anspruch besteht insbesondere auch nicht darauf, dass bestimmte Partner beteiligt bleiben (oder werden). Scheidet einer der beteiligten Partner aus, entfallen z.B. Sonderkonditionen aus noch laufenden Verträgen für die Zukunft, ohne dass es einer Kündigung des Partners gegenüber dem Karteninhaber bedarf.

2.2 Die aktuell beteiligten Partner sowie Art und Umfang der von ihnen gewährten Sonderkonditionen, können über den Verlag, über das regelmäßig erscheinende Partnerverzeichnis des Schwäbischen Tagblatts, Veröffentlichungen im Schwäbischen Tagblatt, über www.tagblatt.de/card, die begleitenden Werbemittel oder durch Anfrage bei den jeweiligen Partnern festgestellt werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die Auskunft des jeweiligen Partners.

2.3 Sonderkonditionen können nur gewährt werden, wenn vor Rechnungsstellung bzw. vor Bezahlung die TagblattCard vorgelegt wird. Nach der Rechnungsstellung bzw. nach der Bezahlung kann die Gewährung von Sonderkonditionen verweigert werden.

3. Kündigung und Beendigung

3.1 Die TagblattCard kann vom Karteninhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung durch den Karteninhaber wird erst mit Rückgabe der TagblattCard an den Verlag wirksam.

3.2 Eine Kündigung der TagblattCard durch den Verlag ist nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die TagblattCard bei Ablauf der Kündigungsfrist, im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, sofort ohne schuldhaftes Zögern nach Zugang der Kündigung an den Verlag zurückzugeben.

3.3 Die bereits entrichtete Schutzgebühr wird bei Kündigung der TagblattCard nicht zurückerstattet.

3.4 Eine Kündigung der TagblattCard lässt den bestehenden Abon-nementvertrag mit dem Schwäbischen Tagblatt unberührt.

3.5 Kündigt der Karteninhaber den bestehenden Abonnementvertrag mit dem Verlag, ist der Karteninhaber verpflichtet, die TagblattCard mit Ablauf der Kündigungsfrist des Abonnementsvertrages an den Verlag zurückzugeben.

4. Datenschutz

Der Abonnent willigt mit der Bestellung der TagblattCard ein, dass der Verlag die angegebenen Daten zur Verwaltung der TagblattCard und – bei entsprechendem Vermerk auf dem Antrag – auch für Informations-, Werbe- und Marketingzwecke nutzen darf. Diese Einwilligung kann der Abonnent ohne Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis jederzeit für die Zukunft widerrufen. Ein datenschutzrechtliches Informationsblatt wird Ihnen auf Verlangen gerne an unserem Schalter ausgehändigt.

5. Schlussbestimmung

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.
01.04.2004 - 11:11 Uhr | geändert: 02.07.2010 - 10:43 Uhr