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Häufig gestellte Fragen

FAQs zur TagblattCard

Alle Fragen rund um die TAGBLATTCard beantworten wir Ihnen - welche Branchen vertreten sind, ob die TAGBLATTCard übertragbar ist oder was zu tun ist, wenn ein Rabatt nicht gewährt wird.

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Woran sind die teilnehmenden Geschäfte der Abo-Karte zu erkennen?
Unsere Partner erkennen Sie an dem blauen TagblattCard-Aufkleber an der Eingangstür bzw. am Schaufenster.

Was ist im Geschäft zu tun, um den jeweiligen Rabatt bzw. Vorteil einzulösen?
Sie müssen im Geschäft bei der Bezahlung bzw. bei der Bestellung einfach Ihre TagblattCard vorzeigen. Dann wird Ihnen Ihr Rabatt sofort gewährt.

Was für Vergünstigungen bekomme ich?
Das ist von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich. Bei einigen Händlern erhalten Sie bis zu 30 Prozent Nachlass, bei anderen erhalten Sie bei Ihrem Einkauf eine attraktive Zugabe oder eine exklusive Service-Leistung. Eine genaue Übersicht finden Sie unter "Eine Karte - viele Vorteile".

Wie oft kann der Rabatt in Anspruch genommen werden? Das ist vom Händler abhängig. Aber in aller Regel können Sie den Rabatt bei jedem Einkauf erneut einlösen.

Gibt es auch Rabatte auf bereits rabattierte Leistungen wie Sonderangebote oder Schlussverkäufe? Generell sind die Nachlässe nicht addierbar. Es kann jeweils nur ein Rabatt eingelöst werden. Ist dieser für einen Schlussverkauf oder eine Sonderaktion bereits gewährt worden, kann der Rabatt für die Abo-Karte nicht mehr genutzt werden. Ausnahmeregelungen bleiben den Händlern vorbehalten.

Kann die Abo-Karte mit anderen Rabatt- oder Vorteilskarten, z.B. Payback kombiniert werden? Dies ist generell nicht möglich. Ausnahmeregelungen können jedoch auch hier durch die Händler individuell vorgenommen werden.

Welche Branchen sind vertreten? Unternehmen aus vielen verschiedenen Branchen sind Partner der TagblattCard. Eine genaue Übersicht finden Sie unter "Eine Karte - viele Vorteile".

Ist die TagblattCard übertragbar? Die Karte ist an ein Voll-Abonnement (Montag bis Samstag) gebunden und gilt für den Abonnenten und für dessen (im selben Haushalt lebenden) Familienmitglieder. Die TagblattCard ist also innerhalb der Familie übertragbar. Pro Abo kann allerdings nur eine Karte ausgestellt werden. Weitere Ausnahmeregelungen können durch die Händler individuell vorgenommen werden.

Wie lange ist die TagblattCard gültig? Die Karte gilt bis zum Ende des Jahres 2009. Sie können die TagblattCard also bis Ende Dezember 2009 nutzen.

Muss man sich beim Kauf ausweisen? Beim Kauf ist an der Kasse lediglich die TagblattCard vorzulegen. Da die Karte nur innerhalb der Familie übertragbar ist, kann sich der Händler auf Wunsch aber auch den Personalausweis vorzeigen lassen. (Hierauf hat das SCHWÄBISCHE TAGBLATT keinen Einfluss.)

Was passiert bei Verlust der TagblattCard? Melden Sie sich einfach bei unserem TagblattCard-Team unter der Tel.-Nr. (0 70 71) 9 34-1 45 oder -185 und Sie erhalten umgehend eine neue Karte von uns zugeschickt. Für diese Ersatzkarte müssen wir allerdings einen Unkostenbeitrag von 5 Euro verlangen.

Wo und in welchen zeitlichen Abständen findet man die aktuelle Übersicht der teilnehmenden Geschäfte? Die aktuelle Übersicht über die teilnehmenden Partner in Ihrer Region finden Sie regelmäßig in Ihrem SCHWÄBISCHEN TAGBLATT. Eine aktuelle Aufstellung ist auch unter dem Menüpunkt "Eine Karte - viele Vorteile" für Sie hinterlegt.

Ist durch die Abo-Karte mit zusätzlicher Werbepost zu rechnen? Nein. Es erfolgt keine Registrierung Ihrer Daten zu Werbezwecken. So müssen Sie auch keine zusätzliche Werbung befürchten.

Die Daten auf der Abo-Karte stimmen nicht. Was ist zu tun? Sollten sich Ihre Angaben geändert haben, melden Sie sich einfach bei unserem Abo-Service unter Telefon (0 70 71) 9 34-2 10 oder schicken Sie uns Ihre alte Karte unter Angabe der Änderungen zurück. Wir nehmen diese auf und senden Ihnen umgehend eine neue Karte zu.

Ich habe noch keine TagblattCard. Wie kann ich sie bekommen? Gegen eine einmalige Schutzgebühr von 3 Euro bekommen alle Leser eine TagblattCard, die das SCHWÄBISCHE TAGBLATT im Vollabonnement Montag bis Samstag durchgehend beziehen. Sie können Ihre persönliche TagblattCard entweder schriftlich, per e-Mail oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen beantragen.

Der Rabatt wird nicht gewährt. Was ist zu tun? Die Rabatte bzw. Vorteile sind ausschließlich von den Händlern für Sie ausgesucht worden. Es könnte trotzdem vorkommen, dass z.B. Aushilfen nicht über die Inhalte der TagblattCard informiert sind. Haben Sie bitte Verständnis. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser TagblattCard-Team unter (0 70 71) 9 34-1 45 bzw. -1 85 darüber informieren. Wir werden uns dann sofort mit dem entsprechenden Händler in Verbindung setzen und für Abhilfe sorgen.

Der Verlag SCHWÄBISCHES TAGBLATT GmbH hat für Sie Unternehmen gefunden, die Ihnen einen Rabatt bzw. Vorteil anbieten. Für das Angebot und die Einlösung ist ausschließlich der Händler zuständig. Ein Rechtsanspruch gegen den Verlag kann nicht abgeleitet werden.
01.04.2004 - 14:57 Uhr | geändert: 20.08.2009 - 10:53 Uhr