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Es gibt auch Grenzen für eine Durchsuchung

Steuerfahndung: Schweigen gilt als oberste Regel

Selbstanzeige oder volles Risiko, das sind derzeit die Alternativen von Steuersündern. Nehmen einem die Steuerfahnder diese Entscheidung ab, dann gilt: Den Anwalt anrufen und schweigen.

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Artikelbild: Steuerfahndung: Schweigen gilt als oberste Regel CDs mit Anlegerdaten aus der Schweiz schrecken Steuersünder auf. Foto: dpa

Berlin Die Auswertung der Steuersünder-CD dürfte so manchem deutschen Kapitalanleger den Angstschweiß auf die Stirn treiben. Ist das Nummernkonto in der Schweiz noch sicher? Wird die CD den deutschen Fiskus auf die Spur des verheimlichten Geldes führen? Um bei diesen Überlegungen ruhig zu bleiben, müssen Steuerhinterzieher schon pokern: Selbstanzeige oder Aussitzen? Fest steht, eine Selbstanzeiger sichert Straffreiheit. Dann werden nur Steuern, Säumniszuschläge und Zinsen fällig. Richtig kompliziert wird alles erst, wenn der Steuerfahnder klingelt:

Wann rücken die Fahnder an? Das Wochenende ist für den Steuersünder in der Regel eine Oase der Sicherheit. Falls nämlich nicht gerade "Gefahr im Verzug" ist, rücken die Fahnder für gewöhnlich nur werktags an, meist früh am Morgen. In der Nacht ist ihnen eine Durchsuchung übrigens untersagt.

Was dürfen die Beamten?

Viel. Mit ihrer richterlichen Anordnung - die bei Tatverdacht recht schnell erteilt wird - dürfen die Fahnder auf der Suche nach Beweisen alles auf den Kopf stellen und auch einkassieren. Der Durchsuchte darf jedoch auf ein genaues Verzeichnis der mitgenommenen Sachen pochen. Er muss auch schriftlich informiert werden, was ihm vorgeworfen wird.

Gibt es denn gar keine Grenzen? Doch. Wie es sich für Beamte gehört, gibt es schriftliche Anweisungen, was ihnen erlaubt ist und was nicht. Nennt die Durchsuchungsanordnung nur Büroräume und nicht die Privatbibliothek, sind den Fahndern dort die Hände gebunden. Ähnlich sieht es aus, wenn Akten noch im Kofferraum liegen - wird das Auto nirgends erwähnt, darf es auch nicht durchsucht werden. Ausnahmen allerdings sind immer dann gegeben, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Wer also hinter seinem Gartenhaus gerade Aktenberge schreddert, hat schlechte Karten.

Welche goldenen Regeln gibt es? Auch im Umgang mit Steuerfahndern gilt die Devise: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Niemand sollte glauben, dass ein Geständnis die Fahnder wieder umkehren lässt. Keiner muss seine Schuld zwischen Tür und Angel eingestehen, um die Chance auf milde Strafe zu wahren. Das geht auch noch später. Generell ist zu beherzigen: Man kann sich schnell um Kopf und Kragen reden.

Wer darf angerufen werden? Wer als Steuersünder verdächtigt wird, darf nicht nur, er sollte sogar den Anwalt seines Vertrauens anrufen. Die Nummer gehört ins Handy gespeichert. Falls die Fahnder in aller Herrgottsfrühe anrücken - im Sommer dürfen sie schon um 4 Uhr morgens kommen - hilft auch der 24-Stunden-Anwaltnotdienst im Telefonbuch.

Dürfen Kunden, Sekretärin oder die Haushälterin befragt werden?

Klar, aber sagen müssen sie nichts. Auch mutmaßliche Mitwisser haben das Recht, vor der Aussage einen Anwalt zu sprechen.

Was wäre der größte Fehler?

Zu versuchen, in letzter Sekunde Beweise zu vernichten. Damit liefert der Durchsuchte den Fahndern nicht nur ein Schuldeingeständnis, sondern auch gleich einen Grund, ihn in Haft nehmen zu lassen.

Gibt es nicht eine Patentlösung gegen alle Scherereien?

Selbstverständlich: Wer keine Steuern hinterzieht, ist fein raus, muss nicht in ständiger Sorge vor Steuerfahndern oder Daten-CDs aus der Schweiz leben und kann mit dem Brustton der Überzeugung sagen, von Moral und Anstand etwas zu verstehen. dpa

08.02.2010 - 08:30 Uhr | geändert: 08.02.2010 - 08:30 Uhr
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