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Übrigens

Generalangriff aufs Grundrecht

Der Bundestag hat gestern mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen alle Experten-Warnungen die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Von Januar an sollen die Telekommunikations-Unternehmen und Provider ein halbes Jahr lang speichern, wer wann mit wem von welchem Ort aus telefoniert, wer mit wem E-Mail- und SMS-Kontakt hatte, wer wann wie lange im Web war. Auch wenn (noch) keine Inhalte erfasst werden – allein aus den Absender- und Empfängerangaben und aus den Telefonnummern lassen sich treffliche Kommunikations- und Persönlichkeitsprofile erstellen: Wer hat welche Newsletter abonniert? Wer konsultiert welchen Arzt, fragt welchen Anwalt oder Psychologen um Rat? Es lassen sich aber auch Kommunikationsgruppen herausfiltern: Wer hat mit wem über welche Ecken Kontakt? Welche Arbeitskollegen, welche Vereins- oder Parteimitglieder oder Mitglieder sonstiger Organisationen kommunizieren auch privat miteinander? Bei Tatverdacht hat bislang ein Richter erst bei entsprechender Beweislage eine Überwachung und Datenspeicherung angeordnet.

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Nun wird der Spieß umgedreht. Immense „Daten auf Vorrat“ werden vorab gespeichert. Ohne konkreten Anlass. Erst dann wird der Richter bemüht. Die Unschuldsvermutung ist passé: Jeder wird potenziell verdächtigt, Verbrecher oder gar Terrorist zu sein. Bis auf wenige Berufsgruppen wird nahezu das gesamte Volk unter Generalverdacht gestellt – ein Generalangriff aufs Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

Eingeschränkt hat die Große Koalition gestern auch die besonderen Vertrauensverhältnisse zwischen Presse und Informant, Arzt und Patient sowie Anwalt und Mandant. Der Staat dringt über die Hilfssheriffs der Telekommunikations-Firmen und Provider bis in die Wohnung vor, bis zum Arbeitsplatz und bis in den Urlaub.

Von den Tübinger Bundestagsabgeordneten stimmten gegen das Überwachungsgesetz nur Winfried Hermann (Grüne) und Heike Hänsel (Die Linke). Annette Widmann-Mauz (CDU) stimmte dafür. Sie will die „organisierte Kriminalität“ schlagen und trifft doch auch ihre Wähler/innen. Herta Däubler-Gmelin (SPD) gab gar keine Stimme ab. Die einstige Justizministerin hielt sich anscheinend aus dem Thema heraus. Schade eigentlich. Bleibt nur zu hoffen, dass wieder einmal das Bundesverfassungsgericht die Bürgerrechte herstellt. Manfred Hantke

10.11.2007 - 08:30 Uhr | geändert: 10.08.2009 - 16:38 Uhr
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