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Privater Finanzcheck

Zum Jahreswechsel können Verbraucher eine Menge Geld sparen

Der Jahreswechsel naht und mit ihm auch die Möglichkeit für Verbraucher, Geld zu sparen. Und zwar mit dem Abschluss neue Verträge beziehungsweise optimaler steuerlicher Abrechnungen.

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SWP
Artikelbild: Zum Jahreswechsel können Verbraucher eine Menge Geld sparen Die Prämien für Autoversicherungen weichen zum Teil stark voneinander ab. Wer wechseln will, hat noch bis zum 30. November Zeit. Dieser Unfall auf dem Bild ging übrigens für die Insassen glimpflich ab, der Sachschaden aber war hoch. Foto: dpa

Frankfurt Verbraucher können mit einigen Weichenstellungen noch vor dem Jahreswechsel Geld sparen. Vor allem bei der Altersvorsorge lohnt es sich. Aber auch beim Auto, bei der Steuer und beim Ersparten lässt sich der ein oder andere Euro sparen.

AUTO: Autofahrer, die 2012 zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln wollen, müssen sich beeilen: Versicherte müssen ihre Policen in aller Regel bis zum 30. November kündigen. Durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lassen sich jährlich teils mehrere hundert Euro sparen.

ALTERSVORSORGE: Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie alle staatlichen Zulagen beantragt haben. Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch. Spätestens bis Ende Dezember müssen also die Zulagen für das Jahr 2009 beantragt werden. Ein so genannter Dauerzulagenantrag macht die jährlichen Anträge überflüssig. Wer einen neuen Riester-Vertrag abschließen will, sollte dies aus zwei Gründen noch 2011 tun: Erstens gibt es gibt es dann für das laufende Jahr noch den Anspruch auf die kompletten Zulagen des Staates. Zweitens können Verbraucher bei Verträgen, die 2011 abgeschlossen werden, die volle Rente schon mit 60 Jahren bekommen. Bei Verträgen, die ab dem kommenden Jahr geschlossen werden, gibt es die volle Rente erst ab dem 62. Lebensjahr. Das gilt auch für die Rürup-Rente.

LOHNSTEUER: Der Wechsel der Steuerklasse kann sich für Ehepaare lohnen, die im kommenden Jahr Leistungen erhalten, die vom Nettoeinkommen abhängen - also Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld. Der Partner, der sein Netto erhöhen will, nimmt die Klasse III, in der er weniger Steuern zahlt, also ein höheres Nettogehalt erhält. Auch mit der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte - etwa für Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen - kann das Netto erhöht werden. Noch bis Jahresende müssen Arbeitnehmer ihre Freibeträge beantragen, wenn sie ab Januar berücksichtigt werden sollen. Seit diesem Jahr müssen erstmals sämtliche Änderungen bei den Lohnsteuermerkmalen beim Finanzamt beantragt werden.

INVESTITIONEN: Wer Ausgaben vorzieht, kann Steuern sparen. So lohnt es sich mitunter, Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, die als Werbungskosten absetzbar sind, sofern sie die Grenze von 1000 EUR überschreiten. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. 1000 EUR an Werbungskosten werden über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowieso abgedeckt. Was in einem Kalenderjahr aber darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen.

GELDANLAGE: Wie jedes Jahr sollten Anleger bei ihrer Bank ihre Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge überprüfen. Die Verteilung des steuerlichen Freibetrags kann noch bis Ende Dezember angepasst werden. Für Gewinne, die über den Freibetrag von 801 EUR hinausgehen, müssen Anleger pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlen - doch lässt sich die Belastung unter Umständen senken: Verluste aus Wertpapiergeschäften bei einer Bank können mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnet werden. Verbraucher sollten bei ihrer Bank deswegen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anfordern.

P-KONTO: Wer knapp bei Kasse ist, sollte sich überlegen, ob er sich ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichtet. Ab 2012 können von gewöhnlichen Girokonten nämlich auch Sozialleistungen schneller gepfändet werden. Die bisherige Regelung, laut der diese 14 Tage lang nicht gepfändet werden, entfällt. Schutz bieten dann nur noch P-Konten. Auf diesen speziellen Giro-Konten behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von 1028 EUR zurück. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, spätestens bis zum 27. Dezember die Umwandlung des bestehenden Kontos in ein P-Konto zu veranlassen. afp

23.11.2011 - 08:30 Uhr

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