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Schuldner-Schutz verbessert

Jeden Monat werden 350 000 Konten gepfändet

Vom 1. Juli an gibt es eine neue Form des Girokontos in Deutschland: das P-Konto. Der Gesetzgeber hat damit Schuldnern einen verbesserten Schutz eingeräumt und will zudem die Justiz entlasten.

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BERRIT GRÄBER, APN

Berlin/Leipzig Vom 1. Juli wird es für säumige Zahler leichter: Ein neues Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, verschafft mehr Luft und verhindert, dass der Geldhahn komplett zugedreht wird. Gepfändeten Schuldnern bleibt damit automatisch mindestens der Grundbetrag von 985,15 EUR im Monat, aus dem laufende Kosten wie die Miete bezahlt werden können. Der Gang zum Gericht ist nicht mehr nötig. Auch Selbstständige profitieren. "Bei vielen Betroffenen kann über das P-Konto ein höherer Betrag geschützt werden als bisher", sagt Lutz Wilde von der Zeitschrift "Finanztest".

Jeden Monat werden rund 350 000 Konten bundesweit gepfändet. "Die Tendenz war in letzter Zeit deutlich steigend", erklärt Thomas Griebel, Schuldnerberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Zahl der Verbraucherkonkurse hat just zur Einführung des reformierten Kontopfändungsschutzes einen neuen Rekordstand erreicht, so die Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Im ersten Halbjahr 2010 waren danach 54 780 Privatleute zahlungsunfähig gemeldet, das sind 13,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und so viele wie nie seit Einführung der vereinfachten Privatinsolvenz im Jahr 2001. Für Gläubiger werde die Kontopfändung künftig "an praktischer Bedeutung verlieren", zeigt sich Creditreform überzeugt.

Bisher war die Gesetzeslage so: Wer eine Kontopfändung am Hals hatte, musste damit rechnen, dass sein Girokonto gesperrt war und er nichts mehr ausgezahlt bekam. Daueraufträge für Miete, Versicherungen sowie Lastschriften für Strom oder Gas gingen nicht mehr raus, was die meisten Betroffenen nur noch tiefer in die Schuldenfalle riss.

In der Regel musste der Schuldner schnell einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen, um sich Pfändungsschutz zu holen und Teile seines Einkommens vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Aber auch nach der gerichtlichen Freigabe war ein gepfändetes Konto nur eingeschränkt nutzbar und wurde häufig von der Bank gekündigt. Damit soll es nun vorbei sein.

"Sowohl die Kontensperrung wie auch der Gang zum Gericht fallen jetzt weg, das ist eine wirkliche Erleichterung", betont Marius Stark von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände. Auch die Justiz soll künftig entlastet werden. Eine Unterscheidung zwischen der Art der Einkünfte, also ob Lohn oder Sozialleistungen wie Rente oder Arbeitslosengeld, gibt es nicht mehr. Auch Selbstständige können sich ein P-Konto zulegen.

Der Schutzbetrag von 985,15 EUR bleibt aber nur dann automatisch auf dem Konto stehen, wenn der Gepfändete zuvor ein P-Konto eröffnet oder sein Girokonto umgewandelt hat. Dazu muss er persönlich bei seinem Geldinstitut erscheinen, wie Michaela Roth, Sprecherin des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), erläutert. Das Einrichten oder Umwandeln ist kostenlos. Je nach Bank können allerdings Kontoführungsgebühren anfallen. Der Pfändungsschutz muss spätestens nach drei Geschäftstagen eingeräumt sein.

Neu ist auch: Überschuldete Bürger können jetzt kleine Beträge bis zur Höhe des Grundfreibetrags ansparen, wenn mal einen Monat etwas übrig bleibt. Beispiel: Wer von seinen gut 985 EUR nur 900 EUR verbraucht hat, kann die restlichen 85 EUR in den Folgemonat mitnehmen, ohne dass sie ihm gekürzt würden. Wichtig: Jeder Bürger in Finanznot kann sich nur ein P-Konto einrichten lassen. Die Kontoeröffnung oder -umwandlung wird der Schufa gemeldet, um Missbrauch zu verhindern.

28.06.2010 - 08:30 Uhr | geändert: 28.06.2010 - 10:55 Uhr

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