Betreuung Langzeitarbeitsloser in den Jobcentern wird komplizierter
Betreuung unter einem Dach, aber nicht mehr aus einer Hand - so sollen ab 2011 die Jobcenter zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen organisiert werden. Sicher ist: Es wird komplizierter als bisher.
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DIETER KELLER
Bis 2011 müssen die Jobcenter neu geordnet sein. Unser Bild zeigt ein Jobcenter in Berlin-Neukölln. Foto: epd
Berlin. Kaum hatte Ursula von der Leyen (CDU) am Montag die Ernennungsurkunde als Bundesarbeitsministerin in Händen, machte sie sich sofort an ihr drängendstes Problem: die Neuorganisation der Jobcenter. Es eilt, weil die Reform Anfang 2011 starten muss. So hatte es vor zwei Jahren das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Jetzt hat von der Leyen die Eckpunkte ihren Kollegen in den Ländern ein Eckpunktepapier zugesandt, das der SÜDWEST PRESSE vorliegt.
Es geht um viel: Über 50 000 Mitarbeiter betreuen 6,6 Mio. Langzeitarbeitslose und verteilen 46 Mrd. EUR im Jahr. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand war das zentrale Ziel der Arbeitsmarktreform 2005. Dazu wurden die Jobcenter eingerichtet. In diesen Arbeitsgemeinschaften (Argen) von Bundesagentur für Arbeit (BA) und den einzelnen Kommunen sollte sich möglichst nur ein Mitarbeiter um alle Anliegen vom Arbeitslosengeld II über die Kosten der Wohnung bis zu persönlichen Problemen, etwa Sucht, kümmern. Häufig war es mühsam, bis sich alle Beteiligten zusammengerauft hatten. Doch der Bund durfte nicht einfach BA und kommunale Träger zusammenspannen, entschieden die Verfassungsrichter.
Lange wurde überlegt, diese Hürde mit einer Verfassungsänderung zu beseitigen. Doch die schwarz-gelbe Koalition will darauf verzichten, weil sie dafür die SPD bräuchte, die ganz andere Vorstellungen hat. Die Folge: Es wird komplizierter und teurer, was viele Betroffene kaum verstehen dürften.
Ein Stein des Anstoßes sind die "Optionskommunen": Auf Drängen der Union wurde Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, freiwillig die ganze Organisation zu übernehmen, also auch den Teil der BA. Die SPD bestand allerdings darauf, dies auf 69 Kommunen zu begrenzen. Zudem sollte dieses Modell eigentlich Ende 2010 auslaufen. Diese Befristung soll nun ganz gestrichen, die Maximalzahl von 69 aber nicht erhöht werden.
In rund zwei Dutzend Fällen konnten sich BA und Kommune nicht auf die Gründung einer Arge einigen. Hier arbeiten schon heute beide parallel. Dies wird künftig der Normalfall. Die 346 Argen dagegen werden wieder auseinander dividiert. BA und Kommune sollen zwar vor Ort weiter möglichst unter einem Dach arbeiten, aber mit getrennter Verantwortung.
Das bedeutet praktisch: Jeder Langzeitarbeitslose wird von mindestens zwei Mitarbeitern betreut und bekommt getrennte Bescheide, aus denen klar hervorgehen muss, welche Behörde verantwortlich ist. Am liebsten wäre es von der Leyen, wenn sie trotzdem auf einem Blatt oder zumindest in einem Umschlag verschickt würden. Für die nötigen Vereinbarungen zwischen BA und Kommunen will sie Mustermietverträge vorlegen.
Ein Knackpunkt sind die Schnittstellen. Bestes Beispiel: Die BA kommt zum Schluss, ein Arbeitsloser sei erwerbsunfähig - dann müsste ihm die Kommune die Grundsicherung zahlen. Die Gemeinde sagt, er sei noch erwerbsfähig. Dann bekäme er vom Bund Arbeitslosengeld II. In diesem Streitfall soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen entscheiden.
Ob die Länder bei diesen Ideen mitspielen, ist offen. Die baden-württembergische Arbeitsministerin Monika Stolz ( CDU) signalisierte im Prinzip Zustimmung. Sie fordert aber eine echte Mitwirkung der Kommunen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik.