Arbeitsrechtlerinnen wollen Privatwirtschaft in die Pflicht nehmen
Zehn Jahre freiwillige Selbstkontrolle - und nichts habe es gebracht. Arbeitsrechtlerinnen der Hans-Böckler-Stiftung kritisieren die ihrer Meinung nach anhaltende Diskriminierung von Frauen in Sachen Entgelt.
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MICHAEL WOJTEK, DDP
Gleicher Lohn: Ein Thema, das Frauen unter den Nägeln brennt. Foto: dpa
Berlin Angesichts der anhaltenden Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern fordern Arbeitsrechtlerinnen ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Ein durchgreifender Fortschritt sei nur zu erwarten, wenn der rechtliche Rahmen modernisiert werde und Verbindlichkeit schaffe. Das sagte die Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, Heide Pfarr.
Zehn Jahre freiwillige Selbstverpflichtung hätten die Entgelt-Diskriminierung nicht beseitigt. Zum besseren Verständnis der Mechanismen der Diskriminierung stellte Pfarr ein Prüfinstrument vor. Mit dem von den Gleichstellungsexpertinnen Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll entwickelten Entgeltgleichheits-Check könnten Unternehmen, Betriebs- und Personalräte und auch einzelne Beschäftigte prüfen, ob in ihrem Betrieb beide Geschlechter diskriminierungsfrei bezahlt werden. Der Test dürfte aber auch für Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte interessant sein.
Eine Testversion steht im Internet unter eg-check.de zur Verfügung. Der Check sei eine Alternative zu einem Angebot des Bundesfrauenministeriums. Mit der Software Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb-Deutschland) können Unternehmen überprüfen, ob sie Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit auch gleich entlohnen. Laut den Expertinnen kann die von ihnen entwickelte Methode aber verdeckte Diskriminierung aufspüren.
Pfarr verwies auf kürzlich veröffentlichte Zahlen der Europäischen Kommission, wonach der Lohnabstand zwischen den Geschlechtern in Deutschland gut 23 Prozent betrage. Dies sei der fünftschlechteste Wert unter den 27 EU-Ländern. Das neue Prüfinstrument helfe dabei, herauszufinden, wie viel dieser Lücke tatsächlich auf Diskriminierung zurückzuführen ist. Mit dem Check könne man die Entgeltbestandteile wie Grundentgelt, Leistungs- und Überstundenvergütungen sowie Erschwerniszuschläge einzeln prüfen.